Heute verabschiedet | 26.09.2019

Reform der Hebam­men­aus­bil­dung

Hebammen und Entbindungspfleger helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Die Versorgungslage für Frauen, die ein Kind erwarten, ist in Deutschland jedoch teilweise katastrophal. Geburtsstationen in Krankenhäusern schließen – wie in Ehringshausen. Hebammen und Entbindungspfleger werden dringend gesucht, um Frauen vor, während und nach der Geburt angemessen zu betreuen. Gleichzeitig wird unser Gesundheitssystem immer komplexer und die Anforderungen an medizinische Berufe immer höher. Darum haben wir gestern die Reform der Hebammenausbildung beschlossen.

Wer werdenden Müttern zur Seite stehen möchte, Neugeborenen einen gute Start ins Leben ermöglichen und junge Familien in den ersten gemeinsamen Tagen begleiten möchte, wird zukünftig im Rahmen eines dualen Bachelorstudiums – also mit praktischen und akademischen Anteilen – ausgebildet. Wie bisher auch, wird der praktische Teil der Ausbildung überwiegen. Auch wird die Ausbildung weiterhin über die gesamte Laufzeit (sechs bis acht Semester) vergütet. Aufnehmen kann das Studium, wer eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf hat. Zusätzlich zum bisherigen staatlichen Examen erhalten Absolventinnen und Absolventen noch einen Bachelor-Abschluss.

Auch weiterem Reformbedarf begegnen wir mit diesem Gesetz: Das ursprüngliche Hebammengesetz stammt aus den 1980er-Jahren und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemäße Hebammenausbildung. Die Lehrpläne werden deshalb an die heutigen Bedürfnisse angepasst und sollen die Hebammen zudem in der Zusammenarbeit mit anderem medizinischen Fachpersonal stärken.

Mit der Reform der Hebammenausbildung sorgen wir dafür, dass der Beruf der Hebamme zukunftssicher ist und den europäischen Standards entspricht. Der Beruf wird künftig noch sicherer, deutlicher auf Augenhöhe mit Ärztinnen und Ärzten und adäquater bezahlt – und wird damit insgesamt attraktiver. Das Anfang 2020 in Kraft tretende Gesetz setzt zudem eine europäische Richtlinie um.