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Unser Sozialstaat der Zukunft

Unsere Welt verändert sich – auf dem Weg zur Schule, in der Freizeit, auf der Arbeit. Das wirft Fragen auf: Wie wollen wir als Gesellschaft damit umgehen? Wie sieht ein gerechter und moderner Sozialstaat aus? Unsere Antwort (unser Konzept für den Sozialstaat der Zukunft) haben wir Anfang 2019 als Partei vorgestellt und auf dem Bundesparteitag im Dezember 2020 beraten und vorgestellt. Damit wollen wir die Weichen für eine gerechte Gesellschaft stellen – auf den Grundpfeilern Arbeit, Solidarität und Menschlichkeit.

Für alle, die lange gearbeitet haben: Respekt und Anerkennung

Wer lange gearbeitet hat, verdient Anerkennung für seine oder ihre Lebensleistung. Deswegen wollen wir mit der solidarischen Arbeitsversicherung den Bezug von Arbeitslosengeld I verlängern: wer lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, verdient auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, verdient Respekt und sollte nicht in der Grundsicherung landen. Die Lagerarbeiterin und der Friseur, die 40 Jahre auf Mindestlohnniveau gearbeitet haben, erhalten trotz Vollzeit derzeit nur 541 Euro Rente. Das ist nicht genug. Deswegen wollen wir die Grundrente einführen – für alle, die mindestens 35 Beitragsjahre haben.

Für alle, die Schutz im digitalen Wandel brauchen: bessere Absicherung und neue Chancen

Neue Arbeitsformen wie projektbezogenes Arbeiten oder Umbrüche durch Strukturwandel führen dazu, dass Menschen unregelmäßige und unterbrochene Arbeitszeiten haben. Deswegen wollen wir ein Recht auf Weiterbildung. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei das Arbeitslosengeld Q: wer sich weiter qualifiziert, erhält länger ALG I – und erhöht ihre oder seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wer nach drei Monaten im ALG I keine neue Arbeit gefunden hat, erhält für maximal 24 Monate Anspruch auf das ALG Q – und damit Anspruch auf gezielte Weiterbildungsmaßnahmen. Währenddessen pausiert das ALG I. Das heißt konkret: Wer Anspruch auf 12 Monate ALG I hat und nach 3 Monaten eine 12-monatige Weiterbildung beginnt, hat nach deren Abschluss noch 9 Monate Anspruch auf ALG I. Wer mit 12 Monaten Anspruch ALG I nach 3 Monaten eine 24-monatige Weiterbildung beginnt, hat nach deren Abschluss noch 4,5 Monate Anspruch auf ALG I.

Für alle, denen ihre Arbeit viel Wert ist: faire Löhne und starke Sozialpartnerschaften

2015 haben wir den Mindestlohn eingeführt. Wir wollen, dass er perspektivisch auf 12 Euro steigt. Weil der Mindestlohn aber nur eine unterste Anstandsgrenze ist, brauchen wir starke Sozialpartnerschaften für starke Tarifverträge. Wir wollen tarifgebundene Unternehmen steuerlich besserstellen als nicht-tarifgebundene Unternehmen. Wir wollen die Mitbestimmung als demokratisches Prinzip stärken und werden die Unterdrückung von Mitbestimmung härter bestrafen. Der Staat kann die Arbeit der Sozialpartner nicht ersetzen, aber er muss Rahmenbedingungen schaffen, um Sozialpartnerschaft wieder zu stärken.

Für alle, die Zeit für Arbeit und Freizeit wollen: mehr Flexibilität und Souveränität

Arbeit muss zum Leben passen. Immer mehr Menschen wünschen sich aus den unterschiedlichsten Gründen mehr Souveränität über ihre Zeit. Wir wollen ein Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice schaffen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Grenze zwischen Beruf- und Privatleben eingehalten wird. Daher werden wir das Recht auf Nichterreichbarkeit schützen und Arbeitszeitmodelle unterstützen, die die Gesundheit von Beschäftigten stärken. Mit der Familienarbeitszeit wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit dem Zeitkonto sorgen wir dafür, dass Beschäftigte flexibler mit ihrer Zeit umgehen können – auch beim Betriebswechsel.

Für alle, die Kinder haben: Kindergrundsicherung und Teilhabe stärken

Kein Kind darf in einem reichen Land wie unserem in Armut aufwachsen. Und Eltern dürfen nicht durch ihre Kinder arm werden. Deswegen wollen wir eine neue Kindergrundsicherung für alle Kinder in Deutschland einführen. Das haben wir auf dem Bundesparteitag im Dezember 2019 beschlossen. Unsere Kindergrundsicherung besteht dabei aus zwei Säulen: dem finanziellen Bedarf eines Kindes und den Infrastrukturleistungen wie Kita, Schule, Ganztagesbetreuung und Förderangebote. Unsere Kindergrundsicherung fasst alle Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket zu einer einzigen Leistung zusammen, mit der der gesamte Bedarf des Kindes gedeckt werden soll.

Die ersten Weichen sind gestellt

Einige Weichen konnten wir schon stellen. Zum Beispiel mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir demnächst im Bundestag verabschieden werden und das ein erster Schritt in Richtung Kindergrundsicherung ist. Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden deswegen in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt. Das Schulstarterpaket wird auf 150 Euro erhöht, die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung werden gestrichen und für mehr Schülerinnen und Schüler wird individuelle Lernförderung ermöglicht. Von den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket profitieren alleine im Lahn-Dill-Kreis rund 3200 Familien. Zusammen mit der letztes Jahr beschlossenen Erhöhung des Kindergeldes, stellen wir damit sicher, dass das Existenzminimum von Kindern in Deutschland abgedeckt ist. Damit alle Kinder gut und gesund aufwachsen können. Oder auf dem Arbeitsmarkt: Mit der Brückenteilzeit, die wir 2018 im Bundestag beschlossen haben und die ein Recht auf befristete Teilzeit gewährt. Und mit dem Qualifizierungschancengesetz, das am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, haben wir ein Recht auf Weiterbildungsberatung eingeführt. Und wir haben den Schutz der Arbeitslosenversicherung erweitert: viele Beschäftigte haben nun mehr Zeit die Mindestversicherungszeit zusammen zu bekommen.

Wir haben schon einiges erreicht. Aber es gibt noch viel zu tun