Kommunale Einnahmen sichern | 18.10.2019

Grund­steuer­reform

Am Mittwoch haben wir zu Beginn der Plenarsitzung drei wichtige Gesetze zur Reform der Grundsteuer beraten. Heute haben wir die Grundsteuerreform bereits mit der 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit sichern wir eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und entwickeln sie weiter. Die Grundsteuereinnahmen betragen etwa 15 Milliarden Euro im Jahr. Anlass der Verhandlungen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Grundsteuer bis Ende des Jahres verpflichtet hatte. Für die SPD ist klar: die finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden müssen gesichert bleiben. Denn die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Kommunalsteuer und für die Kommunen zwingend notwendig: Um Schwimmbäder in Stand und offen zu halten, Schulen zu sanieren, KiTas und Stadtbibliotheken zu betreiben – kurzum, um das kulturelle und soziale Leben vor Ort zu gestalten.

Wir haben sichergestellt, dass die Gesetzgebungskompetenz zur Grundsteuer weiterhin beim Bund liegt und die Grundsteuer nicht zur Disposition gestellt werden kann – das steht nun sogar im Grundgesetz. Leider haben wir nicht erreicht, dass es in jedem Fall bei einer bundeseinheitlichen Grundsteuer bleibt. Nachdem Bundesfinanz-minister Olaf Scholz über ein Jahr intensiv mit den Ländern und den Koalitionsfraktionen verhandelt hatte und trotz teils gegensätzlicher Positionen der einzelnen Akteure einen Kompromiss gefunden hatte, den 15 Länder mittragen konnten, hat die CSU in letzter Minute mit Forderungen nach einer Öffnungsklausel für die Bundes-länder die Verhandlungen torpediert und damit den Erhalt der Grundsteuer gefährdet. Um ein Scheitern der Re-form und damit den Verlust dieser wichtigen Finanzierungsquelle für die Kommunen zu verhindern, war es letztlich erforderlich, Zugeständnisse zu machen und eine Abweichungsmöglichkeit von der bundesrechtlichen Grundsteuer-Regelung vorzusehen. Damit andere Bundesländer keinen finanziellen Nachteil durch Sonderwege eines Landes erhalten, haben wir sichergestellt, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. In keinem Fall darf sich Bayern auf Kosten anderer Län-der im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entziehen.

Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war ein für uns entscheidender Punkt, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Mit diesem wertabhängigen Modell wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.

Außerdem werden wir mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit helfen wir Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.