Europäische Staatsanwaltschaft nimmt Arbeit Ende 2020 auf | 29.05.2020

Für eine europäische Strafverfolgung

Organisierte kriminelle Banden erbeuten jedes Jahr Milliardenhöhen durch die Umgehung nationaler und europäischer Vorschriften. Bislang können nur nationale Behörden solche Straftaten untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Die Zuständigkeit endet an der Landesgrenze und die Mittel zur Bekämpfung grenzüberschreitenden Finanzbetrugs sind begrenzt. Deswegen ist es wichtig, dass im November 2017 die Grundlage für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) geschaffen. Mit der Einrichtung der EUStA gehen wir einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung von Straftaten, die den EU-Haushalt schädigen. Mit Sitz in Luxemburg wird sie Ende 2020 ihre Arbeit als zentrale Behörde außerhalb der bestehenden EU-Einrichtungen in allen EU-Mitgliedsstaaten tätig werden. Sie ist unabhängig, wird im Interesse der EU handeln und nicht von EU- oder nationalen Behörden abhängig sein. Das ist ein wichtiger Schritt auch zur Schaffung eines europäischen Rechtsraums. Der Bundestag hat gestern mit breiter Mehrheit Durchführungsbestimmungen verabschiedet, die es der EUStA ermöglichen werden, ihre Arbeit zu machen.