Mehr Chancen auf eigenes Einkommen

Ausländer­beschäftigungs­gesetz

Wir nehmen Integration ernst und setzen vor allem auf das Engagement der Zugezogenen. Denn: Arbeit bedeutet Teilhabe und Möglichkeit, selbstbestimmt für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Die Voraussetzung dafür sind eine gute Ausbildung und gute Deutschkenntnisse. Zugezogene verdienen eine Chance in ihrem neuen Heimatland. Wir stellen Unterstützung für alle sicher, die sich integrieren wollen. Als Mitte des letzten Jahrhunderts viele Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter zu uns gekommen sind, fehlten Angebote, die Sprache und Wissen über Deutschland vermittelten. Diese Fehler wollen wir nicht nochmal machen.

Integration funktioniert nur, wenn beide Seiten sich anstrengen. Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, das diese Woche in den Bundestag eingebracht wurde, werden die Möglichkeiten der beruflichen und gesellschaftlichen Integration für Ausländerinnen und Ausländer verbessert. Der Zugang zu Spracherwerb, zu Ausbildungsmöglichkeiten und zu Beschäftigung soll deutlich verbessert werden. Das heißt konkret:

– Der Zugang zu Integrationskursen oder berufsbezogenen Sprachkursen für Gestattete – also Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die noch im Verfahren – zukünftig bereits nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland. Geduldete – also Geflüchteten, bei denen die Abschiebung ausgesetzt ist – erhalten, wenn sie arbeitssuchend gemeldet sind, bereits nach sechs Monaten die Möglichkeit, einen berufsbezogenen Sprachkurs durchzuführen;

– Hindernisse und mangelnde Unterstützung müssen bei der Aufnahme einer Berufsausbildung abgebaut werden. Junge geflüchtete Erwachsene oder junge Erwachsene aus den europäischen Mitgliedsstaaten nehmen gegenwärtig häufig eine ungelernte Tätigkeit wahr, die meist schlechte Perspektiven für die berufliche Zukunft bietet. Künftig wird der Zugang zur Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung nach SGB II und SGB III weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt und für Ausländerinnen und Ausländer deutlich geöffnet. Voraussetzung bleibt, dass die Menschen hier arbeiten dürfen;

– Gestattete können zukünftig eine frühzeitige Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten;

– Bei Sprach- und Integrationskursen, die der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, das Arbeitslosengeld weiter gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit die Teilnahme als Notwendigkeit für die dauerhafte berufliche Eingliederung anerkannt hat.