Grundrente
Gerade in dieser angespannten Zeit brauchen wir einen verlässlichen Sozialstaat. Die gesetzliche Rente ist für viele Menschen im Alter die Haupteinkommensquelle. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Dennoch sind viele im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Das ist ungerecht. Des-wegen haben wir als SPD seit zehn Jahren harte Verhandlungen geführt, um die Grundrente einzuführen. Deshalb war es gut, dass wir uns bei den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt haben und die Einführung der Grundrente festgelegt haben. Und deswegen freue ich mich, dass wir die Grundrente am 02.07.2020 endlich verabschieden konnten!
Für wen?
Rund 1,3 Millionen Menschen sollen von der Grundrente profitieren. Anspruch auf die Grundrente soll erhalten, wer:
– mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und
– mindestens 30% (und maximal 80%) des Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland erzielt hat.
Mit der Grundrente schaffen wir Anerkennung von langjähriger Arbeit, Pflege und Kindererziehung und den Beitragszahlungen in das Solidarsystem der Rentenversicherung. Wichtig ist, dass diejenigen, die jahrzehntelang aus ihrem Arbeitseinkommen entsprechend eingezahlt haben, eine höhere Rente bekommen, als diejenigen, die nur kurz, sehr wenig oder gar keine Beiträge gezahlt haben. Die Grundrente wird als Zuschlag auf die Altersrente gezahlt. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Wie hoch wird die Grundrente sein?
Das lässt sich nur individuell beantworten, denn die Grundrente ist keine Basisrente. Grundsätzlich soll die Grundrente aber über der Grundsicherung liegen. Sie wird anhand sogenannter Entgeltpunkte berechnet, die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Die gesetzliche Rente wird um einen Grundrentenzuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen.
Der Friseur, der 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, in der Zeit aber immer unterdurchschnittlich (nur 40% des Durchschnittseinkommens) verdient hat, hätte bisher nur eine Rente von 528 Euro pro Monat. Das ist ungerecht. Über den Grundrentenzuschlag bekäme er 400 Euro zusätzlich, die monatliche Rente würde also auf rund 934 Euro pro Monat ansteigen. Oder die Bauingenieurin, die lange Zeit gut verdient hat, zwischenzeitlich aber arbeitslos war und später für ein geringeres Gehalt gearbeitet hat, käme nach 39 Beitragsjahren beispielsweise auf 746 Euro Rente (brutto). Da sie insgesamt unterdurchschnittlich verdient hat, wird ihr Rentenanspruch aufgewertet, durch den Grundrentenzuschlag von 195 Euro steigt ihre Rente künftig auf 941 Euro. Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten.
Lebensleistung statt Bedürftigkeit
Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrenten-anspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Wir haben als SPD-Fraktion deshalb Wert darauf gelegt, dass der Gesetzentwurf keine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Niemand soll das eigene Haus verkaufen oder das Sparbuch offen-legen legen müssen. Die Grundrente soll ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.
Für die meisten Rentnerinnen und Rentner ist die gesetzliche Rente das einzige Alterseinkommen. Allerdings gibt es auch gut gestellte Rentnerinnen und Rentner, die daneben zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge, Mieteinnahmen oder sonstige Absicherungen haben. Die Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb wird es einen Einkommensfreibetrag geben. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass Einkommen bis zu 1250 Euro (Alleinlebende)/1950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen.
Um sicherzustellen, dass die Grundrente nicht zum Verlust von Wohngeld oder Grundsicherung führt, sollen auch hier die Freibeträge angepasst werden – denn es wäre ungerecht, wenn die Erhöhung der Rente an anderer Stelle wieder abgezogen wird.
Mit der Einführung der Grundrente treiben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine große Sozialreform voran, die auch dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem wieder zu stärken. Die Grundrente soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.