Qualifizierungsoffensive
Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir heute und in Zukunft arbeiten und produzieren. Mit dem Qualifizierungschancengesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag, diesen Wandel zu begleiten. Unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße haben alle Beschäftigten zukünftig die Möglichkeit, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Wir finden: wer auf einem sehr beweglichen Arbeitsmarkt eine neue Beschäftigung finden muss, der soll sich auf einen wirksamen Schutz durch den Sozialstaat verlassen können. Wir bauen daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung aus. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur für kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 2,5 Jahren mindestens 12 Monate Versicherungszeiten nachweist, hat nun einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 2 Jahren war dies für viele Beschäftigte schwer zu erreichen.
Außerdem erweitern wir die sogenannte „Künstlerregelung“, von der diejenigen profitieren, die oft nur kurzfristig angestellt sind – so wie die Kamerafrau oder der Theaterschauspieler. Da es mit projektweise Anstellung oftmals schwierig ist auf 12 Monate Versicherungszeit zu kommen, gilt für diese Gruppe eine verkürzte Versicherungszeit von 6 Monaten. Dazu zählen bisher nur Beschäftigungen, die nicht länger als 10 Wochen gehen. Dies haben wir nun auf 14 Wochen erweitert. Gleichzeitig erhöhen wir die Verdienstgrenze, so dass nun deutlich mehr Menschen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung erhalten. Denn es ist nur gerecht, dass diejenigen die einzahlen, auch Leistungen bekommen, wenn sie sie brauchen.
Außerdem senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte – für die nächsten vier Jahre sogar um 0,5 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass ab dem 01. Januar 2019 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung nur noch 2,5% betragen wird. Damit schaffen wir eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Wir verzahnen arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser miteinander und bündeln die Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern. Wir verbinden Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten und ermöglichen durch den Ausbau der Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit. Wir packen heute an, um die Arbeitslosigkeit von morgen zu verhindern.