Namensbeitrag in den Wetzlarer Nachrichten (Ausgabe 1 2020) | 06.03.2020

Zu­ver­sicht und Sicher­heit im Wandel

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz Beschäftigte und Unternehmen stark für die Zukunft machen.

Der technologische Wandel verändert die Art und Weise, wie wir leben und arbeiten. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen sowohl Beschäftigten als auch Betrieben Sicherheit und Zuversicht in Zeiten großer Veränderungen geben. Neben dem Gesundheitsschutz ist Qualifizierung wichtig, um gut arbeiten zu können. Wir sind überzeugt, dass Qualifizierung und Fortbildung wichtige Grundlagen sind, um die Herausforderungen des technologischen Wandels bestmöglich zu bewältigen. Dabei muss vor allem auf die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rücksicht genommen werden – das gilt für Inhalte, Zeit und Ort von Qualifizierung. Wir haben bereits Ende 2018 das Qualifizierungschancengesetz beschlossen und es Beschäftigten leichter gemacht, sich weiterzubilden und zu qualifizieren. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in den nächsten Wochen im Bundeskabinett vorstellen wird, wollen wir den nächsten Schritt gehen und die Anreize für Betriebe erhöhen ihre Beschäftigten weiterzubilden. Damit Betriebe den Strukturwandel erfolgreich meistern und Beschäftigte auch morgen und übermorgen gute Arbeit haben.

Mehr Geld für gezielte Qualifizierung: Wir wollen das Antragsverfahren für die Betriebe verbessern, wenn mehrere Beschäftigte weitergebildet werden – es soll schneller und einfacher werden. Und wenn mindestens jede oder jeder fünfte Beschäftigte weitergebildet wird, sollen die Zuschüsse für Lehrgänge und Lohn um jeweils zehn Prozent steigen – und um weitere fünf Prozent, wenn es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Damit stärken wir auch die betriebliche Mitbestimmung

Bessere Förderung in Transfergesellschaften: Wird ein Betrieb geschlossen oder der Standort verlegt, können Beschäftigte in eine sogenannte Transfergesellschaft übergehen. Damit sie von da aus schnell in gute Arbeit kommen, wollen wir auch die Qualifizierung in Transfergesellschaften verbessern. In mittleren und kleinen Betrieben (unter 250 Beschäftigten) sollen künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Die Weiterbildung für neue Jobs soll unabhängig von Alter und Berufsabschluss gelten. Zukünftig sollen auch Qualifizierungen über die Dauer des Transferkurzarbeitergeldes hinaus gefördert werden – damit auch längere Weiterbildungsmaßnahmen möglich werden.

Längeres Kurzarbeitergeld: Manchmal gerät eine Branche in kurzfristig in Schieflage – zum Beispiel weil die Produktion der Boeing 737-800 MAX eingestellt wird oder ein Virus den chinesischen Absatzmarkt lahmlegt. Dann kann das Kurzarbeitergeld helfen, damit niemand entlassen werden muss, bevor es wieder bergauf geht. Wir wollen, dass Beschäftigte die Zeit sinnvoll nutzen können und verlängern den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate, wenn in der Zeit eine sinnvolle Weiterbildung stattfindet.

 


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