Pressemitteilung zum Termin | 27.09.2019

Hand & Ohr

Dagmar Schmidt ist es wichtig, sich vor Ort darüber zu informieren, wie das Leben der Menschen leichter gemacht werden kann. Beim Besuch der Herborner Beratungsstelle Hand & Ohr ging es ihr dabei insbesondere um die Frage, welchen Einfluss das Bundesteilhabegesetz auf das Leben von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen hat. Ein wichtiger Bestandteil des Bundesteilhabegesetzes ist die Förderung Peer-to-Peer-Beratung. Das bedeutet konkret, dass Betroffene von Betroffenen beraten werden – wie zum Beispiel bei Hand & Ohr. Bei der Herborner Beratungsstelle gibt es Beratungsangebote und Dienstleistungen – auch für gut hörende Menschen, die mit gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen in Kontakt stehen.

Im Gespräch wird schnell klar, dass es viele Hürden gibt. So greifen Beratungen oft nicht ineinander. „Aus zwölf mach eins“ – so lautet ein Motto von Dagmar Schmidt, die diesen Punkt in ihrer politischen Arbeit aufgreift. Die Sozialpolitikerin möchte aus den bestehenden zwölf Sozialgesetzbüchern eins machen und damit aus zwölf Zuständigkeitsbereichen einen. Dies sei ein langwieriger politischer Prozess. Ein erster Schritt wäre die Einrichtung einer Beratungsstelle, die weiß, welche Unterstützung es wo für wen gibt. Diese könnte zum Beispiel beratend zur Seite stehen, wenn Menschen in Rente gehen, die aufgrund einer Hörschädigung schlechte Bildungschancen und damit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten. Wenn alle staatlichen Hilfen aus einer Hand kämen, würde dies das Leben vieler Menschen vereinfachen.