Gesetz eingebracht | 27.09.2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige oft vor schwierige Herausforderungen – neben Arbeit und Kindererziehung müssen pflegebedürftige Eltern oder Kinder versorgt und unterstützt werden. Hinzu kommt die finanzielle Belastung – insbesondere wenn die Pflegebedürftigen den Eigenanteil nicht aus eigener Tasche stemmen können. Dann muss oft die Familie einspringen und Unterhalt leisten. Pflegende Angehörige verdienen Respekte und unsere Unterstützung. Darum hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil heute das Angehörigen-Entlastungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Damit entlasten wir diejenigen, deren Kinder oder Eltern auf Sozialhilfe angewiesen und pflegebedürftig sind: In Zukunft sollen sie erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro brutto für die Pflege ihrer Angehörigen aufkommen müssen. Wie ich in meiner Rede heute hervorgehoben habe (hier als Video und Redeprotokoll), ist es gut, dass wir diese Regelung für die gesamte Sozialhilfe ausgeweitet haben. Bisher galt sie nur beim Bezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.
Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil heute in den Bundestag eingebrachte Entwurf beinhaltet neben den Verbesserungen für die Angehörigen auch eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderung: Es wird nämlich die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) als fester Baustein der Inklusion verankert und mit mehr Geld ausgestattet. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, wie den Verein Soziale Inklusion in Niederbiel und Wetzlar (www.soziale-inklusion.com). Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen finden hier Beratung vor allem durch Menschen mit Behinderungen. Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren.
Darüber hinaus wird mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.