Auf alle Eventualitäten vorbereiten. | 19.01.2019

Brexit: ja, nein, vielleicht?

In dieser ersten Sitzungswoche des neuen Jahres haben viele von uns gespannt nach London geblickt. In einem langen Prozess haben die Europäische Union und die britische Regierung ein Austrittsabkommen verhandelt. Dieses ist am Dienstag im britischen Parlament gescheitert. Das Misstrauensvotum am Mittwoch hat Theresa May überstanden. Dennoch bleibt die politische Situation in Großbritannien angespannt. Klar ist: Der Brexit ist kein Spiel, sondern eine politische Entscheidungsfrage von historischer Bedeutung.

Bei einem No-Deal-Brexit bzw. einem harten Brexit steht viel für alle Seiten auf dem Spiel. Obwohl wir das Ergebnis des Referendums von 2016 selbstverständlich akzeptieren, bleibt für uns absolut klar: die Tür bleibt offen. Klar ist aber auch: die Europäische Union bleibt geeint und es wird nicht nachverhandelt. Die britische Regierung muss nun sagen, wie es weitergeht. Im Bundestag bereiten wir uns auf alle Eventualitäten vor. Deswegen haben wir gestern das Brexit-Übergangsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz entfaltet aber nur dann Wirksamkeit, wenn das Austrittsabkommen ratifiziert wird: auf EU-Seite durch das Europäische Parlament und den Ministerrat und auf britischer Seite durch das Unterhaus. Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen weiterhin ablehnt und es zu einem ungeregelten Brexit kommt, hat die Bundesregierung weitere Gesetzesentwürfe vorbereitet, um unser Land vor den massiven Störungen so weit wie möglich abzuschirmen. Mit diesen werden wir uns in der nächsten Sitzungswoche im Parlament beschäftigen. Unabhängig davon, wie es nun in Großbritannien weitergeht. Unabhängig davon, was Theresa May am Montag als ihren Plan B vorstellt.