Starke-Familien-Gesetz eingebracht | 15.02.2019

Starke Familien

Kinder sind arm, wenn auch die Eltern arm sind. Ein reiches Land wie Deutschland darf sich Kinderarmut nicht leisten. Gleichzeitig dürfen Eltern nicht durch ihre Kinder arm werden. Darum sorgen wir dafür, dass Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld in der Tasche haben – zum Beispiel durch das Starke-Familien-Gesetz. Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.

Unsere Kindergrundsicherung hat zwei Säulen. Die erste Säule bildet das Einkommen einer Familie, um Kinder gut groß zu ziehen. Dazu gehört eine eigenständige Absicherung der Kinder. Denn Eltern dürfen nicht durch ihre Kinder arm werden. Und die zweite Säule bilden ein gutes und gerechtes Bildungssystem und außerschulische Angebote, die alle Kinder gleichermaßen und gemeinsam nutzen können: beim Sport, Musik, Kunst und Kultur.

Deswegen werden wir den Kinderzuschlag erhöhen: Und zwar so, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das soll in zwei Schritten geschehen: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. Ab 01. Januar 2021 wird der Kinderzuschlag an das Existenzminimum angepasst. Wird das Existenzminimum angehoben, steigt also auch der Kinderzuschlag automatisch an. Wir wollen, dass es sich auch für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, lohnt, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Anders als bisher wird der Kinderzuschlag bei steigendem Familieneinkommen nur schrittweise kleiner und fällt nicht bei Erreichen einer bestimmten Grenze sofort komplett weg (sog. „harte Abbruchkante“). Damit stellen wir sicher, dass der Kinderzuschlag langsam ausläuft, bis es die Familie aus eigener Kraft nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, wollen wir den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SGB-II-Bedarfsgrenze liegen, öffnen. Außerdem entbürokratisieren wir das Antragsverfahren, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, selbst wenn sich ihr Einkommen verändert.

Gleichzeitig werden wir das Bildungs- und Teilhabepaket erhöhen und anpassen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket, also das Geld, dass Schülerinnen und Schüler für Schulsachen bekommen, von 100 auf 150 Euro. Mit diesem Gesetz wird das Mittagessen kostenlos – genauso wie ein Bus- und Bahnticket. Von diesen Verbesserungen werden alleine im Lahn-Dill-Kreis 3200 Familien profitieren.

 

Wenn Sie eine Frage zum Starke-Familien-Gesetz haben, können Sie auch gerne über mein Büro (telefonisch unter 030 227 77 107 oder per Mail unter dagmar.schmidt@bundestag.de) Kontakt zu mir aufnehmen.

 

Meine Rede vom 14.02.2019