Gesetz verabschiedet | 07.11.2019

Soziales Entschädi­gungs­recht

Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts wurde diese Woche im Deutschen Bundestag beschlossen. Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Deswegen sind im neuen Gesetz höhere monatliche Opferrenten vorgesehen.

Mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht werden Leistungen in Traumaambulanzen – sog. Schnelle Hilfen – gesetzlich garantiert und auch flächendeckend Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich gemacht. Dank eines erleichterten Verfahrens ist der Antrag niedrigschwellig und unbürokratisch. So wird Hilfe und Unterstützung bereits kurz nach der Tat angeboten.

Verschiedene Geldleistungen werden erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht. Dies gilt beispielsweise für die Waisenrenten. Inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichgestellt. Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen.
Für Opfer sexualisierter Gewalt wird es im neuen Sozialen Entschädigungsrecht ebenfalls zahlreiche Verbesserungen geben. Es wird künftig eine Regelung zur Beweiserleichterung geben, die insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugutekommt. Für sie ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Schädigungsfolgen auf eine oft schon Jahre zurückliegende Schädigung zurückzuführen sind.