Für Studierende

Für Studierende, die BAföG empfangen, stellt sich derzeit oft die Frage, wie sich Veränderungen im Hochschulbetrieb auf das BAföG auswirken. Sie sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird. Durch einen gestern in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf werden BAföG-Leistungen während der Corona-Krise auch dann weiter ungekürzt ausgezahlt, wenn sich BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Schritte, reicht aber aus unserer Sicht nicht aus, um Studierende in der aktuellen Situation zu unterstützen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeiten verlieren oder deren Eltern sie infolge der Corona-Krise nicht mehr unterstützen können, brauchen einen schnell und vereinfachten Zugang zum BAföG. Denn sie werden sonst nirgendwo finanziell aufgefangen. Das BAföG ist das Gesetz, um Studierenden zu helfen, die nicht aus eigener Kraft ihre Ausbildung finanzieren können. Deswegen erwarten wir ein klares Bekenntnis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, dass wegen der absehbaren Unwägbarkeiten das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit im BAföG angerechnet wird.