Bezahlbares Wohnen sicherstellen

Unser Wohnkonzept

Während junge Familien verzweifelt eine bezahlbare Wohnung suchen, die groß genug ist oder Beschäftigte stundenlang zum Arbeitsplatz pendeln, weil sie sich die Wohnung am Arbeitsort nicht leisten können, Studierende und Auszubildende in zum Teil baufälligen Zimmern oder noch zu Hause wohnen, erzielen Immobilienfonds zum Teil fette Gewinne auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter. In Deutschland fehlen laut einer Stu­die der Hans-Böckler-Stiftung bis zu 1,9 Millionen bezahlbare Wohnun­gen. Gutes Wohnen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wohnen ist ein Grundrecht. Wir brauchen schnell wirkende Instrumente, um gutes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen:

  1. Einen temporären Mietenstopp, so dass Mieten in den kommenden fünf Jahren nur noch um die inflationsbedingte Preissteigerung erhöht werden dürfen.
  2. Einen neuen Sozialpakt zwischen der öffentlichen Hand und Immobilieneigentümern: Wer im Interesse der Mieterinnen und Mieter baut und nicht nur für den eigenen Profit, soll vom Staat unterstützt werden. Dieser kann private Unterneh­men, die sich zu bestimmten solidarischen Kriterien verpflichten, etwa durch Steuervor­teile und günstigeres landeseigenes Bauland bevorzugen.
  3. Spekulation mit Boden und Wohnimmobilien treibt die Mieten nach oben und muss deshalb unterbunden werden. Kommunen müssen nicht genutzte Baugrundstücke mit höheren Abgaben belegen können, so dass Spekulation unattraktiver wird und Anreize gesetzt werden, zügig zu bauen.

Vermeintlich einfache Antworten, wie Enteignungen oder Vergesellschaftung lösen das Problem nicht, denn Enteignungen schaffen keine einzige neue Wohnung. Und die Milliarden für die Entschädigung der Enteigneten fehlen für den notwendigen Neubau von bezahlbarem Wohnraum – und anderen Infrastrukturaufgaben.

Wir haben bereits einiges in der Koalition angestoßen, z.B. haben wir die Mietpreisbremse verschärft, indem wir das Mieterschutzgesetz verschärft haben. Wir haben die Modernisierungsumlage auf acht Prozent gesenkt. Das heißt, dass Modernisierungen am Wohnobjekt nur noch in Höhe von acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden dürfen. Damit verhindern wir, dass Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Wir werden das Mietrecht weiter reformieren, unter anderem indem wir den Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängern, damit die langfristige Entwicklung der Mieten zum Maßstab wird und nicht explosionsartige Mietpreissteigerungen, wie in den letzten Jahren. Zudem haben wir mit einer Grundgesetzänderung die Voraussetzungen geschaffen, Länder und Kommunen dauerhaft bei der Schaffung von erschwinglichen Wohnungen zu unterstützen.