30.06.2017

Härtere Strafen

Die Anzahl illegaler Autorennen, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden, nimmt zu. Derartige Rennen galten bislang lediglich als Ordnungswidrigkeit. Alleine wegen der gefahrenen Geschwindigkeiten und der damit verbundenen Gefahr des Verlustes der Fahrzeugkontrolle entstehen bei solchen Rennen hohe Gefahren für alle am Straßenverkehr Beteiligten. Das Strafrecht greift allerdings erst dann, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind oder infolge eines Verkehrsverstoßes eine konkrete Gefahr eingetreten ist. Diese Lücke wird nun durch die Einführung der neuen Vorschriften geschlossen. Grundlage dafür ist ein Antrag, welcher die Organisation von und die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen versieht.

Außerdem wird das Alleinrasen, also das Fahren gegen die Zeit oder aus reiner Lust an der Geschwindigkeit, unter Strafe gestellt. Dabei wird nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung strafrechtlich relevant sein sondern lediglich ein Verhalten, das Rennen nachstellt. Dies ist laut Sachverständigen von Polizei und Staatsanwaltschaft gut zu unterscheiden.

Schlussendlich wird nun auch der Versuch der Ausrichtung oder die Durchführung eines Autorennens unter Strafe gestellt.