Mehr Verbraucherschutz bei Reisebuchungen im Internet

Reise­buchungen

Der Bundestag hat diese Woche eine europäische Richtlinie umgesetzt, die die Rechte von Reisenden EU-weit einheitlich regeln soll und sie auch bei Reisebuchungen im Internet schützt. Bislang musste sich, wer seine Reise im Internet selber zusammengestellt hatte, bei Mängeln direkt mit den jeweiligen Anbietern, also Fluggesellschaft oder Hotelier, auseinandersetzen – auch wenn die Reise über ein Reiseportal gebucht wurde. Anders bei Buchungen von Pauschalreisen – treten dort Mängel auf, so können sich Reisende direkt an die Anbieter der Pauschalreisen wenden. Das haben wir nun geändert und geregelt, dass Reiseportale mit Pauschalreiseanbietern gleichzusetzen sind. Darüber hinaus werden innereuropäische Unterschiede beim Schutz von Reisenden beseitigt, die Reisende davon abhalten, in anderen Mitgliedsstaaten angebotene Pauschalreisen zu buchen.