Information darf nicht strafbar sein | 15.12.2017

Schwanger­schafts­abbruch

Ärztinnen und Ärzte, die im Internet über legale Schwangerschaftsabbrüche informieren, machen sich unter Umständen strafbar. Die SPD-Bundestagsfraktion will deshalb den entsprechenden Paragrafen 219a Strafgesetzbuch abschaffen. Wir haben als SPD-Bundestagsfraktion am Montag einen Gesetzentwurf beschlossen, der Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen soll, die im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Damit wollen wir das Informationsrecht von Frauen stärken.
Anlass für die Initiative ist ein Gerichtsurteil vom November: Das Amtsgericht Gießen hat die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Sie hatte auf ihrer Webseite das Herunterladen einer PDF-Datei ermöglicht, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und zu dessen Durchführung in ihrer Praxis enthielt. Das Gericht sah darin unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und einen Verstoß gegen Paragraf 219a StGB. Er untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, wenn es wegen eines Vermögensvorteils oder in grob anstößiger Weise erfolgt.
Aus ihrer Sicht hat Kristina Hänel hingegen sachlich informiert – über gesetzliche Voraussetzungen, Methoden und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie kämpft inzwischen auch politisch für ein stärkeres Informationsrecht von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch. Am Dienstag hat sie über 150.000 Unterschriften einer Online-Petition für die Abschaffung des Paragrafen 219a an Abgeordnete des Bundestags übergeben. Das Beispiel aus Gießen zeigt, dass es beim Paragrafen 219a große Interpretationsspielräume gibt und schon die Information über Schwangerschaftsabbrüche zu Anklage und Verurteilung führen kann. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das eine große Rechtsunsicherheit. In der Folge werden viele von ihnen gar keine Informationen mehr zu dem Thema bereitstellen.
Für die SPD-Fraktion ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Gerade sie müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Ärztin oder der Arzt sachlich über den erlaubten Eingriff informieren darf, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen.
Deshalb wollen wir den Paragrafen 219a aufheben – und damit Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte schaffen. „Der Paragraf 219a kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, selbst wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft geben“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. Das Recht der Frauen, sich sachlich zu informieren und frei eine Ärztin oder einen Arzt wählen zu können wird durch diese Vorschrift unzumutbar eingeschränkt.
Die Fraktionen der Grünen und der Linken wollen den Paragrafen ebenfalls streichen, auch die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf. Die Unionsfraktion hat sich bisher nicht klar zu der Thematik geäußert.
Die SPD-Fraktion führt nun in den nächsten Tagen das Gespräch mit den vier Fraktionen, um eine fraktionsübergreifende Initiative auf den Weg zu bringen.