Netzneutralität
Unter Netzneutralität versteht man die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet. Konkret heißt das, dass Internetanbieter alle Datenpakete mit derselben Geschwindigkeit übertragen müssen und nicht künstliche Blockaden einführen können, um zum Beispiel eigene Dienste bevorzugt zu behandeln. Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat der Bundestag gestern eine Stärkung der Netzneutralität beschlossen. Grundlage des Gesetzes ist eine EU-Verordnung zur Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet. Das Gesetz schafft die Grundlage für Sanktionen zur Durchsetzung der Netzneutralität und stärkt die Transparenz gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Diese müssen zukünftig darüber informiert werden, wie sich Dienste, über die sie einen Vertrag abschließen, auf die Qualität und Verfügbarkeit ihrer jeweiligen Internetzugangsdienste auswirken. Außerdem müssen sie darüber informiert werden, welche Datenübertragungsgeschwindigkeit realistisch zur Verfügung stehen und welche Rechtsschritte sie in Angriff nehmen können, wenn die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht wird und ein Vertragsbruch seitens des Anbieters besteht. Die Bundesnetzagentur stellt hierfür in Zukunft ein Messverfahren zur Verfügung, das der Kundin oder dem Kunden verlässliche und verbindliche Daten liefert.