Rechte von Jugendlichen schützen | 18.10.2019

Im Strafverfahren

Wenn Jugendliche eine Straftat begehen und von der Polizei vernommen werden, wird Ihnen zukünftig bereits „ab der ersten Stunde“, also bereits zur Aufnahme der Personalien, eine Strafverteidigung zur Seite stehen. Das ist wichtig, denn Jugendliche können die Bedeutung eines Strafverfahrens oft nicht richtig abschätzen, haben Probleme die Abläufe zu verstehen oder einzuschätzen, welche Tragweite ihre Äußerungen gegenüber Polizistinnen und Polizisten oder Staatsanwaltschaft haben. Mit dem gestern in erster Lesung beratenen Gesetz setzen wir eine EU-Richtlinie um, die europaweit die Rechte von Jugendlichen im Jugendstrafverfahren stärkt.