Arbeit-von-Morgen-Gesetz verabschiedet | 23.04.2020

Für die Arbeit von Morgen

Mit dem heute verabschiedeten Arbeit-von-Morgen-Gesetz kümmern wir uns um diejenigen, deren Arbeitsplatz von technologischen Wandel geprägt ist. Wenn sich Arbeitsprozesse verändern, weil immer komplexere Maschinen eingesetzt werden oder sich ganze Produktionsmechanismen verändern, weil die Automobilbranche auf e-Mobilität umstellt, brauchen Beschäftigte Fortbildungen und Qualifizierungen. Wir sind überzeugt: Qualifizierung und Fortbildung sind wichtige Grundlagen, um die Herausforderungen des technologischen Wandels in der Arbeitswelt bestmöglich zu bewältigen.  Wir haben bereits Ende 2018 das Qualifizierungschancengesetz (mehr dazu hier) beschlossen und es Beschäftigten leichter gemacht, sich weiterzubilden und zu qualifizieren. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt und erhöhen die Anreize für Betriebe ihre Beschäftigten weiterzubilden. Damit Betriebe den Strukturwandel erfolgreich meistern und Beschäftigte auch morgen und übermorgen gute Arbeit haben.

Mehr Geld für gezielte Qualifizierung: Wir wollen das Antragsverfahren für die Betriebe verbessern, wenn mehrere Beschäftigte weitergebildet werden – es soll schneller und einfacher werden. Und wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten weitergebildet werden, sollen die Zuschüsse für Lehrgänge und Lohn um jeweils zehn Prozent steigen – und um weitere fünf Prozent, wenn es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Damit stärken wir auch die betriebliche Mitbestimmung.

Da die bisherige Mindeststundenzahl für Weiterbildungen von 160 Stunden nicht praxistauglich war, haben wir diese auf 120 Stunden reduziert. Dadurch können nun auch mehr Weiterbildungen durchgeführt werden. Und damit die Bildungsträger zukünftig finanziell besser dastehen, habe ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen Dr. Martin Rosemann im parlamentarischen Verfahren erfolgreich für eine Aufstockung der Kostensätze um 20 Prozent eingesetzt.

Bessere Förderung in Transfergesellschaften: Wird ein Betrieb geschlossen oder der Standort verlegt, können Beschäftigte in eine sogenannte Transfergesellschaft übergehen. Damit sie von da aus schnell in gute Arbeit kommen, wollen wir auch die Qualifizierung in Transfergesellschaften verbessern. In mittleren und kleinen Betrieben (unter 250 Beschäftigten) sollen künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Die Weiterbildung für neue Jobs soll unabhängig von Alter und Berufsabschluss gelten. Zukünftig sollen auch Qualifizierungen über die Dauer des Transferkurzarbeitergeldes hinaus gefördert werden – damit auch längere Weiterbildungsmaßnahmen möglich werden.

Bereits in der vergangenen Sitzungswoche im März haben wir das Kurzarbeitergeld verbessert, an die aktuelle Situation angepasst und eine Brücke in die Zeit nach der Corona-Pandemie gebaut. Um schnell und zielgerichtet auf Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können, haben wir der Bundesregierung heute die Möglichkeit gegeben den Bezug von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate auszuweiten. Bisher ging dies nur, wenn der gesamte deutsche Arbeitsmarkt betroffen war. Konkret heißt das: gerät die Automobilbranche – und damit auch deren Zulieferer – in eine Schieflage, kann die Bundesregierung zukünftig schneller und gezielter reagieren und die Betriebe und ihre Beschäftigten schützen.