Betriebsrenten

Mit der heutigen Verabschiedung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes im Deutschen Bundestag lösen wir ein Versprechen ein: Wir entlasten künftig alle pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen. Dazu wird die bisherige Freigrenze durch einen Freibetrag ergänzt, der jährlich angepasst wird. Dieser Freibetrag ist für alle beitragsfrei. Damit entlasten wir Betriebsrenten um bis zu 300 Euro jährlich. Bisher waren Betriebsrenten bis zu einer Freigrenze von 155,75 Euro Betriebsrenten von Krankenkassenbeiträgen befreit, danach musste auf die gesamte Rente der volle Beitrag gezahlt werden. Das haben wir geändert: Ab Januar 2020 gilt ein Freibetrag von zunächst 159,25 Euro. Anders als bei der Freigrenze, wird zukünftig nur noch auf den Betrag ein Beitrag gezahlt, der über dem Freibetrag liegt. Ganz konkret: Wer 160,25 Euro Betriebsrente erhält, zahlt ab 2020 nur noch auf 1 Euro den vollen Krankenkassenbeitrag. Für mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern reduziert sich damit der Beitragssatz um die Hälfte. Aber auch die anderen 40 Prozent werden durch geringere Beiträge spürbar entlastet. Dadurch zahlen alle Betriebsrentnerinnen und -rentner künftig geringere Beiträge. Menschen mit kleinen Betriebsrenten profitieren besonders.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen darüber hinaus auch die Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen wieder einführen. Dies ist mit unserem Koalitionspartner bislang aber nicht möglich. Noch vor einem Jahr war es undenkbar, dass wir dazu etwas in der Koalition hinbekommen. Jetzt haben wir einen Kompromiss erzielt, der für mindestens 60 Prozent aller Betriebsrenten die Beiträge zur Krankenversicherung um die Hälfte reduziert.