Familien entlasten
Im Durchschnitt ist in Deutschland jedes vierte Kind von Armut betroffen. Das bedeutet, dass die Familie von einem Einkommen lebt, das unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt (in Hessen betrug diese 2017 für eine vierköpfige Familie monatlich 2171 Euro) und/oder SGB II-Leistungen erhält. Mit dem Familienentlastungsgesetz, das wir heute verabschiedet haben, gehen wir einen ersten Schritt.
Armut trifft Kinder stärker als Erwachsene. Sie wachsen isolierter auf als andere Kinder und die Familien sind unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt, die vermögendere Familien nicht erleben müssen. So wirkt sich z.B. die Frage, ob das Geld bis zum Monatsende ausreicht oder dieses Jahr ein kurzer Familienurlaub möglich ist, negativ auf das Familienleben aus. Kinder, die von Armut betroffen sind, haben mit verschiedenen Problemen zu kämpfen. Ihre Bildungsbiographie ist oftmals von Problemen belastet, da sich die Eltern z.B. keine Nachhilfe leisten können oder das Geld für ein Studium fehlt. Oft sind sie gesundheitlich schlechter gestellt, als andere Kinder in ihrem Alter und setzen sich und ihren Körper größeren Risiken aus. Von Armut betroffene Kinder haben geringere Bildungschancen, leiden unter einem schlechteren Gesundheitszustand und haben nur eingeschränkte Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe.
Armut in der Kindheit kann das ganze Leben prägen und die Zukunftsperspektiven dieser Heranwachsenden einschränken. Wir wollen, dass alle Kinder die besten Chancen für ihre Zukunft haben. Gleichzeitig ist für uns auch klar: niemand darf durch Kinder arm werden. Deswegen haben wir gestern in einem ersten Schritt das Familienentlastungsgesetz beschlossen. Damit entlasten wir Familien um 10 Milliarden Euro im Jahr. Insbesondere für Familien mit geringen und mittleren Einkommen ist diese finanzielle Entlastung wichtig:
- Zum 01. Juli 2019 erhöhen wir das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat. In einem zweiten Schritt steigt es 2020 um 20 Euro. Gleichzeitig passen wir den steuerlichen Kinderfreibetrag an und erhöhen diesen 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro.
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird in 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro erhöht.
- Ab 2019 wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Denn oft steigt die Kaufkraft trotz Lohnzuwächsen aufgrund der Inflation nicht. Trotzdem wird wegen des höheren Lohns ein höherer Steuersatz angesetzt. Die Steuerbelastung steigt und die Kaufkraft nimmt trotzt Lohnsteigerungen real ab.
Das Familienentlastungsgesetz ist nur ein erster Schritt. Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, muss Chancengleichheit gewährt werden. Daher haben wir Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket geplant, worunter z.B. die Erhöhung des Schulstarterpakets oder auch der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen in der Schule und bei den Fahrtkosten gehören. Gleichzeitig ist es wichtig, dass es vor Ort eine gute Kita- und Schulinfrastruktur gibt. Darum ist es gut, dass wir im Oktober mit dem Gute-Kita-Gesetz eine finanzielle Unterstützung für die Kommunen geschaffen haben, damit sie diese wichtige Aufgabe noch besser übernehmen können. Nun liegt es an der Landesregierung das Geld so zu verteilen, dass es auch vor Ort ankommt.
Gemeinsam mit Gleichgesinnten arbeite ich zudem an der Einführung einer Kindergrundsicherung. Denn auch wenn eine kostenfreie Infrastruktur für Bildung und Freizeit zur Verfügung steht, führt Armut zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, verringerten Bildungschancen und gesundheitlichen Problemen. Armut macht Angst und Sorgen, stärkt Perspektivlosigkeit und macht Familien schwächer. Deswegen müssen wir auch die direkten Transferleistungen für die Kinder und die Einkommen ihrer Eltern in den Blick nehmen. Die Kindergrundsicherung soll alle bisherigen familienbezogenen Leistungen (Ehegattensplitting, Kinderfreibetrag, Kindergeld) ersetzen und pro Kind gezahlt werden. Damit das Geld auch da ankommt, wo es benötigt wird und sozial gerecht ist, soll die Kindergrundsicherung der Einkommenssteuer unterliegen und damit bei steigendem Einkommen sinken.