In den Bundestag eingebracht | 18.10.2019

Soziales Ent­schä­di­gungs­recht

Wer Opfer von Gewalttaten wie z.B. Terroranschlägen wird, benötigt schnelle und umfassende Unterstützung. Mit der heute im Bundestag eingebrachten Reform des Sozialen Entschädigungsrechts erhöhen wir die monatliche Opferrente und bauen die Schnellen Hilfen (Traumaambulanzen und Fallmanagement) aus. Sie werden zukünftig flächendeckend, niederschwellig und bereits kurz nach der Tat psychotherapeutische Beratung anbieten. Wir sorgen unter anderem dafür, dass Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht werden – zum Beispiel die Waisenrente. Außerdem werden inländische und ausländische Gewaltopfer gleichgestellt und erhalten somit dieselben Rechte. Gleichzeitig weiten wir den Anspruch auf Leistungen auch auf Opfer psychischer Gewalt aus. Wir sorgen für bessere Leistungen für Opfer von Gewalttaten, damit sich Betroffene in den schweren Stunden, die sie durchleben nicht allein gelassen fühlen müssen. Staatliche Entschädigung, Schnelle Hilfen schnell nach der Tat und Anerkennung körperlicher wie seelischer Verletzungen sind für uns unabdingbar, um die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Durchlebten und ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen.