Gesetz verabschiedet | 16.01.2020

Organspende

Die Zahlen der Organspenden sind seit 2010 rückläufig. Gleichzeitig warten mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Für viele von ihnen geht es um Leben und Tod. Deswegen hat sich der Bundestag mit einer Neuregelung der Organspende befasst. Bei einem so emotionalen und gesellschaftlich weitreichenden Thema wird der Fraktionszwang aufgehoben. Es gab zwei Gruppenanträge, die sich insbesondere in der Art unterscheiden, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann – durch eine Widerspruchslösung oder eine Zustimmungslösung. Ich habe, anders als die Mehrheit der Abgeordneten, für die doppelte Widerspruchslösung gestimmt. In solchen Abstimmungen macht es sich niemand leicht und ich respektiere selbstverständlich auch die Argumente derjenigen, die bei diesem hoch emotionalen Thema für die Zustimmungslösung gestimmt haben. Für mich war aber entscheidend, die Zahl der Organspenden bestmöglich erhöhen zu können. Ich habe persönlich mitbekommen, wie Kinder und Erwachsene auf ein Spenderorgan warten. Daher überwiegt für mich in dieser Frage die Hilfe für die Menschen, die voller Hoffnung, um ihr Leben bangend, auf ein Spenderorgan warten. Es geht um gegenseitige Solidarität, denn jeder Mensch kann in die Situation geraten ein neues Organ zu benötigen. Auch bei der Widerspruchslösung wäre die Entscheidung frei geblieben – die Menschen wären aber eher gezwungen gewesen, sich mit dieser Entscheidung, die das Leben und die Gesundheit so vieler Menschen betrifft, auseinanderzusetzen.

Bisher gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung, d.h. jede und jeder entscheidet zu Lebzeiten, ob sie oder er im Falle eines möglichen Hirntodes Organe spendet. Festgehalten wird diese Entscheidung in der Regel auf einem Organspendeausweis. Mit der gestern beschlossenen Zustimmungslösung soll die Zahl der Organspenderinnen und Organspender erhöht werden, indem die Zustimmung vereinfacht wird. Mit einem Online-Register soll es leichter werden die eigene Entscheidung zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen. Gleichzeitig soll es künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein, eine entsprechende abzugeben. Ferner ist vorgesehen, dass Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen.

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes, das seit 01. April 2019 gilt, haben wir zudem die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern verbessert. Sie erhalten Zugang zu Informationen auch aus der Intensivstation und können so besser auf potenzielle Organspenden reagieren und die notwendigen Gespräche führen. Ferner gelten nun verbindliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten. Das entlastet sie in ihrer Arbeit. Außerdem haben wir mit dieser Gesetzesänderung sichergestellt, dass Entnahmekrankenhäuser besser für ihre Leistungen vergütet werden. Auch damit wollen wir sicherstellen, dass den Menschen, die dringend auf ein Organ warten, schnell geholfen werden kann.