Parteien stärken
Heute hat der Bundestag eine Änderung des Parteiengesetzes zu Gunsten aller politischen Parteien in Deutschland beschlossen. In Deutschland gibt es eine staatliche Teilfinanzierung der Parteien – damit Parteien, die auf Grund ihrer politischen Positionen viele und hohe Spenden erhalten, im politischen Wettbewerb nicht bevorteilt werden. Die staatliche Teilfinanzierung wurde nach dem Krieg eingeführt, damit Parteien in ihren Entscheidungen unabhängig sind. Die Kriterien für diese Parteienfinanzierung sind klar geregelt. Die Höhe der staatlichen Beträge orientiert sich an der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, also an den Wahlerfolgen auf europäischer, Bundes- und Landesebene einerseits und dem Umfang der Zuwendungen aus der Gesellschaft (also Spenden, Beiträge der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Mitgliedsbeiträge) andererseits. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhalten die Parteien 1 Euro pro Stimme, für jede weitere Stimme 0,83 Euro. Für jeden Euro Zuwendung erhalten die Parteien 0,45 Euro. Die staatlichen Zuwendungen an die Parteien werden durch eine Obergrenze gedeckelt. Diese absolute Obergrenze wird jährlich angepasst – auf Basis eines Preisindex für typische Parteiausgaben.
Keine Partei erhält mehr Gelder aus staatlichen Mitteln als sie selber eingenommen hat. Am Beispiel der SPD: 2016 haben wir als Partei insgesamt 156 Millionen Euro eingenommen. 32,39 % davon stammen aus staatlichen Mitteln. Über die Hälfte unserer Einnahmen setzt sich aus – in absteigender Reihenfolge – den Mitgliedsbeiträgen unserer über 432.000 Mitglieder (31,42%), den Abgaben unserer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (16,34%) und Spendeneinnahmen (7,13%) zusammen. Wobei wir im Vergleich zu anderen Parteien sehr wenig Großspenden (über 50.000 Euro) erhalten (vgl.: Liste der Großspenden an die Bundestagsparteien).
Obwohl die Parteien aufgrund von selbsterwirtschafteten Einnahmen eine Summe von mittlerweile ca. 190 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung beanspruchen könnten, kommt diese wegen der aktuellen Höhe der absoluten Obergrenze von 165 Millionen Euro nicht zum Tragen. Entsprechend wird die staatliche Zuwendung an die Parteien um 27 Millionen Euro gekürzt.
Nationalistische, faschistische und rechtsextreme Kräfte nutzen geschickt die Möglichkeiten, die die sozialen Medien bieten und verbreiten Hass, Demokratiefeindlichkeit und vermeintlich einfache Lösungen. Wir Demokratinnen und Demokraten müssen dagegen halten. Mir fällt kein besseres System als unser Parteiensystem ein. Unsere Demokratie ist vor dem Hintergrund des Dritten Reichs entstanden. Viele Regeln sind in Kraft, um die populistische Manipulation der Bevölkerung zu verhindern. Den Erfahrungen des Dritten Reichs stellt das Grundgesetz eine vielfältige Parteienlandschaft gegenüber und erteilt den Parteien auch die Aufgabe, sich an der Willensbildung der Bevölkerung zu beteiligen. Wir wollen die Menschen in die Lage versetzen, zu wissen, was eine Partei will. Mit dem Geld, das uns zur Verfügung steht, finanzieren wir den Infostand auf dem Wochenmarkt, die Handzettel für die Hausbesuche, organisieren Veranstaltungen, Gespräche, Austausch und drucken Mitteilungsblättchen. Gleichzeitig werden wir den Ansprüchen der modernen Kommunikationswege gerecht und verbreiten unsere Parteitagsbeschlüsse und Gesetzesvorhaben in aller Kürze über Facebook, Twitter und Co., beantworten Anfragen und Rückmeldungen vor Ort, per E-Mail, via WhatsApp oder Facebook am Mobilgerät und am PC. Das Geld fließt hier also nicht in die Parteien, sondern durch die Parteien zurück in die Willensbildung des Volkes.
Der erhöhte Aufwand für alle Parteien wurde bislang bei der Festlegung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung nicht berücksichtigt. Dies wird nun durch eine Erhöhung der jährlichen Obergrenze geschehen. Der Bundestag hat heute mehrheitlich dafür gestimmt, die Obergrenze für die jährlichen staatlichen Zuschüsse an die Parteien ab dem Jahr 2019 von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro anzuheben.
Tabelle als barrierefreies PDF: Parteienfinanz_2016