Ein­wanderungs­gesetz

Am Mittwoch haben wir unseren Entwurf für ein Einwanderungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dies ist ein erster wichtiger Schritt zu einem umfänglichen Migrationskonzept zu stehen, das neben der Steuerung von Einwanderung auch die Bekämpfung der Fluchtursachen sowie eine bessere Integration bestehen muss. Das geltende Asylrecht bleibt von unserem Vorschlag unberührt. Deutschland muss seine humanitäre und rechtliche Verpflichtung gegenüber Schutzsuchenden und politisch Verfolgten erfüllen. Die Suche nach einem Arbeitsplatz ist jedoch kein Asylgrund. Deshalb wollen wir Klarheit schaffen, wer als Arbeitskraft in unser Land einwandern kann und wer nicht.

Bisher wählen viele das Asylrecht, die nicht politisch verfolgt sind, sondern in Deutschland einen Job suchen. Damit überlasten sie Asylverfahren. Gleichzeitig erhalten viele mit Guter Qualifikation kein Asyl – obwohl sie angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland gebraucht werden. Hier setzt unser Einwanderungsgesetz an: Abhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt soll der Bundestag jährlich neu festlegen, wie viel Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland kommen können.

Gleichzeitig machen wir in unserem Gesetzentwurf klar: Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, müssen wir alle hier lebenden Arbeitskräfte besser mobilisieren. Und trotzdem wird Deutschland auf Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen sein, um unseren Wohlstand zu erhalten und unsere soziale Sicherung zu finanzieren. Deshalb wird es höchste Zeit, dass wir die Diskussion um Einwanderung realistisch und ohne Ressentiments führen.