Sozialgerechte Wärmewende

Starkregenereignisse, lang anhaltende Trockenheit oder schwere Stürme: Die Auswirkungen des Klimawandels haben in den vergangenen Jahren weltweit und auch bei uns stetig zugenommen. Dass der Klimawandel von uns Menschen gemacht ist, ist wissenschaftlich erwiesen und wird nur noch von wenigen Unbelehrbaren geleugnet. In der aktuellen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz ist leider viel Populismus im Spiel. Leider hat auch die Bundesregierung hier nicht rechtzeitig für Klarheit gesorgt und der interne Streit verunsichert viele.

Wahr aber ist: Circa 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland entfallen auf den Bereich der Gebäude. Gerade deshalb ist dieser Bereich ein zentraler Schlüssel, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir bereits in der vergangenen Legislatur mit der Union gemeinsam beschlossen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein soll.

Der Diskussion um Jahreszahlen muss dann aber auch die konkrete Umsetzung folgen. Hier hat die Union zu lange auf der Bremse gestanden. Das müssen wir nun aufholen – aber so, dass niemand dabei überfordert wird.

Damit es uns gelingt den Klimawandel aufzuhalten, muss hinter den notwendigen Handlungen und Maßnahmen auch eine breite gesellschaftliche Unterstützung stehen. Uns ist es daher wichtig – und das haben wir von Anfang an betont – dass Klimaschutz nicht am Einkommen hängen darf, dass er sozial gerecht, machbar und technisch umsetzbar sein muss. Egal ob mit großem oder kleinen Geldbeutel, egal ob auf dem Land oder in der Großstadt: Wir lassen niemanden alleine und werden dafür sorgen, dass die Wärmewende sozialverträglich gelingt.

Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer einer Heizung von 20 bis 30 Jahren, müssen wir jetzt etwas tun, damit wir 2045 unser Ziel erreichen. Es ist ein Trugschluss, dass Gas- oder Ölheizungen die Zukunft seien. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben wir gemerkt, wie abhängig wir von billigen russischen Gaslieferungen waren. Ab 2027 wird im Rahmen des europäischen Emissionshandels auch die Verbrennung von fossilen Energieträgern im Gebäudesektor mit einem CO2-Preis belegt. Das heißt: Die Preise für Gas- und Öl-Lieferungen werden in den nächsten Jahren weiter steigen.

 Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man erzielt eine Lenkung durch den CO2-Preis, die die Klimaziele erreicht – dann wird es sehr teuer und dabei nicht sozial gerecht abgefedert. Oder der Preis steigt nur moderat und die Klimaziele werden verfehlt. Beides ist keine sozial gerechte Lösung.

Um es nochmal klarzustellen: Niemand wird seine funktionierende Heizung herausreißen müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz so ausgestattet wird, dass der Wandel für alle bezahlbar sein wird. Deshalb wird es eine breite Förderkulisse geben, die sich an der individuellen Leistungsfähigkeit und den Möglichkeiten des einzelnen orientiert. Zudem ist völlig klar, dass dies nicht von jetzt auf gleich geschehen kann. Durch Probleme mit Lieferketten und dem Mangel an Fachkräften brauchen wir genügend Zeit. Deshalb wird es ausreichende Übergangszeiträume für alle geben, die an der Realität des Marktes angepasst sind. Der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ist ein Generationenprojekt.

Im aktuellen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizungssysteme einen erneuerbaren Energieanteil von 65 Prozent haben müssen. Dies beschränkt sich nicht ausschließlich auf Wärmepumpensysteme, sondern versteht sich technologieoffen. Neben einer Wärmepumpe gibt es beispielsweise auch Stromdirektheizungen, solarthermische Systeme oder Fernwärmenetze, die genutzt werden können, um die 65 Prozent zu erreichen. Für Nah- und Fernwärmenetze wird zudem die kommunale Wärmeplanung gefördert. Es geht nur um neu einzubauende Heizungssysteme. Wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt geht, kann diese selbstverständlich repariert werden.

Noch längst nicht jeder Eigenheimbesitzer kann sich einen Komplettwechsel der eigenen Heizungsanlage leisten. Ambitionierter Klimaschutz muss dabei mit sozialer Förderung verbunden werden. Deshalb legen wir einen großen Schwerpunkt auf sozial ausgewogene Förderinstrumente, die die Wärmewende für alle attraktiv machen.

 Im aktuellen Gesetz sind folgende Förderungen vorgesehen:

  1. Zuschussförderung bestehend aus einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent für alle neuen Heizungssysteme, die den Anteil von mindestens 65 Prozent erfüllen. Diese Grundförderung wird ergänzt um einen oder mehrerer Klimaboni in Höhe von 10 oder 20 Prozent, die jeweils mit der Grundförderung kombiniert werden können. Das bedeutet, dass es möglich sein wird bis zu 50 Prozent der Investition für ein neues Heizsystem gefördert zu bekommen.
  2. Ergänzende Kreditförderung durch die Bereitstellung von günstigen Krediten über die KfW für den Heizungstausch oder die Steigerung der Effizienz durch Sanierungsmaßnahmen.
  3. Die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für das selbstgenutzte Wohneigentum.

Das reicht uns nicht. Peter Struck hat einmal gesagt: Ein Gesetz wird nie so verabschiedet, wie es im Bundestag eingebracht wird. Als SPD setzen wir uns aktuell in den Verhandlungen dafür ein, dass das Gesetz sozialer und handhabbarer wird.