Neuregelung beschlossen | 15.06.2018

Familien­zusammen­führung

Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs verabschiedet. Im März 2016 hat der Bundestag auf Druck der Unionsfraktion beschlossen, dass subsidiär Geschützte keine Familie mehr nach Deutschland nachholen dürfen. Getroffen hat das vor allem die Flüchtlinge des syrischen Bürgerkrieges.

Auf dem Bundesparteitag im Januar 2018 in Bonn, hat die SPD beschlossen, bei einer erneuten Regierungsbeteiligung den Familiennachzug wieder uneingeschränkt aufzunehmen, da das Grundrecht auf Familie für uns nicht verhandelbar ist. Wir sind überzeugt: der Familiennachzug für subsidiär Geschützte darf nicht begrenzt werden. Wenn notwendig, muss den Botschaften weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden. Auch ist unter gar keinen Umständen eine Kompensation des Familiennachzugs mit der Übernahme von Geflüchteten aus Italien und Griechenland tragbar, denn die gebietet die europäische Solidarität.

In den Koalitionsverhandlungen war dies ein hart umkämpfter Punkt. Damit der Familiennachzug überhaupt wieder zugelassen wird, haben wir mit der Union den nun beschlossenen Kompromiss verhandelt: Im Umfang von monatlich 1.000 Personen ermöglicht die Neuregelung den Nachzug von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie minderjähriger Kinder und von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben.

Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl und den Schutz der Familie. Die Neuregelung der Familienzusammenführung gilt ab dem 01. August 2018. Um sicherzustellen, dass auch in der Anlaufphase alle Visa vergeben werden, konnten wir eine Sonderregelung erzielen: statt der monatlich 1.000 Visa gibt es im Zeitraum vom 01. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018 ein Gesamtkontingent von 5.000 Visa.

Wichtig ist für uns, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung und Entscheidung im Inland vorgeschaltet ist. Diese Aufgabe übernimmt das Bundesverwaltungsamt. Damit entlasten wir einerseits die Auslandsvertretungen und sorgen andererseits für eine koordinierte Visumsvergabe.