von ver­fas­sungs­feind­lichen Par­tei­en

Staat­lich­e Fi­nanz­ierung be­enden

Eine wehrhafte Demokratie muss in der Lage sein, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Auf diesen Weg hat uns das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hingewiesen. Es hat in seinem Urteil zu einem möglichen NPD Verbot darauf hingewiesen, dass es dem Bundestag freisteht neben dem Parteienverbot weitere, abgeschwächte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. Auf Grund dieses Urteils wollen wir durchsetzen, dass Parteien, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, von der Parteienfinanzierung künftig ausgeschlossen werden. Parteien, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, sollen auch nicht mehr von dieser profitieren und finanzielle Zuwendungen des Staates genießen dürfen. Dies wollen wir jetzt mit einer entsprechenden Änderung von Artikel 21 unseres Grundgesetzes umsetzen und zugleich die daraus folgenden notwendigen einzelgesetzlichen Änderungen auf den Weg bringen.