Schluss mit Gehaltsexzessen
Wer Außergewöhnliches leistet oder viel Verantwortung trägt, der hat ein entsprechend hohes Gehalt verdient. Dass deutsche Vorstände im Schnitt mehr als das 50fache des Durchschnittsverdienstes im Betrieb verdienen, unabhängig vom eigentlichen Arbeitserfolg, ist nicht gerechtfertigt. Hohe Zusatzleistungen („Boni“) werden sogar dann noch gezahlt, wenn ein Unternehmen wegen schlechtem Management Verluste macht und Beschäftigte um ihren Job zittern müssen. Mit diesem Missverhältnis muss endlich Schluss sein!
Wir haben daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in Aktiengesellschaften wieder für ein angemessenes Verhältnis zwischen Vorstandsgehälter und Durchschnittsverdienst sorgen soll. Wir sind der Meinung: Überhöhte Gehälter dürfen nicht auch noch von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern mitbezahlt werden. Deshalb fordern wir, dass nur noch Gesamtbezüge bis maximal 500.000 Euro als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein dürfen. Zudem wollen wir die unsägliche Praxis beenden, dass schlechte Leistungen auch noch belohnt werden: Künftig soll der Aufsichtsrat das Recht erhalten, in diesem Fall Gehälter oder Ruhebezüge von Vorständen nachträglich herabzusetzen. Außerdem verpflichten wir die Eigentümer, das Verhältnis zwischen Vorstandsvergütung und Durchschnittsverdienst im Unternehmen zu beschließen. Die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten bleiben hiervon unberührt. Denn der Aufsichtsrat behält das alleinige Vorschlagsrecht über das Vergütungssystem.