in so­zia­len Netz­wer­ken ver­bes­sern

Rechts­durch­setz­ung

Gegenwärtig müssen wir massive Veränderungen des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken feststellen. Gezielte Falschmeldungen, Propaganda und immens zunehmende Hassrede, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und für die freie, offene und demokratische Gesellschaft.

Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt den offenen Diskurs in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Unternehmen, die mit ihren Plattformen satte Gewinne erwirtschaften, dürfen sich nicht länger ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgelegt, um wirksamer gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken vorzugehen. Dabei geht es nicht um die Schaffung neuer Straftatbestände oder schon gar nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die Durchsetzung geltenden Rechts in den sozialen Medien. Damit sollen der Verbreitung von Hass und gezielten Falschmeldungen in sozialen Netzwerken mit klaren Regeln begegnet und die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. 

Das Gesetz wurde heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Nun gilt es im parlamentarischen Verfahren die geäußerte Kritik aufzunehmen und in die Beratungen einfließen zu lassen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist für die SPD-Fraktion entscheidend den Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu begrenzen und mit einem Richtervorbehalt zu versehen.