Meinungsfreiheit
Rechte Parteien und Bewegungen gehen häufig der Argumentation nach, ihre Parolen würden unter die Meinungsfreiheit fallen – auch wenn sie damit andere Menschen diffamieren. Mit Bezug zu rechtsextremen Anschauungen erteilt das Grundgesetz diesen eine klare Absage. Zentral sind hier die grundgesetzliche Friedenspflicht der Bundesrepublik Deutschland und die Würde des Menschen. Deutliche antisemitische, rassistische oder gewaltverherrlichende Aussagen mit völkischem Bezug fallen so nicht mehr unter den Schutz des Grundgesetzes. Hier tritt das Konzept der wehrhaften Demokratie in den Vordergrund der verfassungsrechtlichen Realität. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unvereinbar mit den Anschauungen rechtsextremer Ideologien und diese sind damit mehr als nur „politisch missliebige“ Meinungen. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen! Somit ist Vorsicht geboten, wenn Parteien wie die AfD mit Tabubrüchen gezielt versuchen an diesen Grundsätzen zu wackeln.