Geld­wäsche bekämpfen

Gestern hat der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf beraten, der insbesondere die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Zielsetzung ist es, mit schlagkräftigen Instrumenten den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren. Vorgesehen ist u.a. die Schaffung eines zentralen, elektronischen Transparanzregisters. In diesem müssen Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten (natürliche Personen, die hinter einem Unternehmen stehen und von dessen Geschäftstätigkeit wirtschaftlich profitieren), eintragen. So wird die Transparenz erhöht. Der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, ihrer Vortaten wie z.B. Steuerbetrug erschwert und damit letztendlich auch die Finanzierung von Terrorismus.

Es wurde darauf geachtet, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering bleibt, indem auch auf vorhandene Informationen zu Beteiligungen aus den bestehenden Registern wie dem Handelsregister zurückgegriffen werden soll. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße deutlich anzuheben. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsunternehmen (FIU) soll zudem mehr Personal und ein klares Aufgabenprofil erhalten. Die FIU soll zudem mehr Personal und ein klareres Aufgabenprofil erhalten. Dafür soll sie in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen – konkret in die Generalzolldirektion – überführt werden.