Patenschaft für inhaftierte iranische Frauenrechtsaktivistin

Presse­mit­teilung

SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt hat eine politische Patenschaft für die iranische Frauenrechtsaktivistin Yasaman Aryani übernommen. Sie setzt sich damit persönlich und dauerhaft für deren Freilassung ein.

„Frau Aryani hat nach internationalen Rechtsstandards keinerlei strafbare Handlung begangen. Im Gegenteil, sie hat lediglich das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit ausgeübt.“, begründet Dagmar Schmidt, Mitglied im Bundestagsausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, diesen Schritt. „Frau Aryani hat sich für die Rechte von Frauen im Iran stark gemacht – jetzt braucht sie unsere Solidarität und unsere Unterstützung.“

Yasaman Aryani verteilte am 8. März 2019, dem Internationalen Frauentag, in der Teheraner U-Bahn gemeinsam mit ihrer Mutter Monireh Arabshahi und der Frauenrechtlerin Mojgan Keshavarz Blumen und informierte dabei Frauen über ihre Rechte. Diese Aktion wurde gefilmt und in den Sozialen Medien veröffentlicht, woraufhin sie und kurz darauf auch ihre Mutter verhaftet wurden. Das Revolutionsgericht in Teheran verurteilte Yasaman Aryani am 31. Juli 2019 zu 16 Jahren Gefängnis. Als Folge des internationalen Drucks verkündete das Berufungsgericht im Februar 2020 eine Verkürzung der Haftstrafe auf neun Jahre und sieben Monate. Yasaman Aryani ist seit dem 13. August 2019 im Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert. Dort wurde sie während mehrerer Verhöre wiederholt unter Druck gesetzt, ein Geständnis abzulegen. Die Wärter des Evin-Gefängnisses stiften zudem kriminelle, psychisch kranke und drogenabhängige Insassen an, die politischen Gefangenen zu schlagen und auf verschiede Weise zu misshandeln.

Frauen im Iran sind durch das angewandte islamische Rechtssystem – die Scharia – in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt. Sie werden systematisch entrechtet. Während sich trotz aller Widernisse immer mehr iranische Frauen emanzipieren, studieren und individuelle Berufswege einschlagen, schließt das klassische islamische Recht eine Gleichberechtigung von Frau und Mann weiterhin kategorisch aus. Die Diskriminierung von Frauen umfasst das Zeugenrecht, das Ehe- und Scheidungsrecht, das Sorgerecht, aber auch das Strafrecht. Im Strafrecht gilt sogar das sogenannte „Vergeltungsrecht“: Leben und Gesundheit von Frauen haben demnach nur den halben Wert eines Mannes.