Verabschiedet: das Starke-Familien-Gesetz | 22.03.2019

Für Familien

Niemand darf wegen seiner Kinder arm werden und jedes Kind ist uns gleich viel wert. Ein reiches Land wie Deutschland darf sich Kinderarmut nicht leisten. Gleichzeitig dürfen Eltern nicht durch ihre Kinder arm werden. Mit dem Starke-Familien-Gesetz sind wir einen wichtigen Schritt gegangen.

Mit dem Gesetz erhöhen wir den Kinderzuschlag: Und zwar so, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das soll in zwei Schritten geschehen: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. Ab 01. Januar 2021 wird der Kinderzuschlag an das Existenzminimum angepasst. Wird das Existenzminimum angehoben, steigt also auch der Kinderzuschlag automatisch an.

Wir wollen, dass es sich auch für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, lohnt, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Anders als bisher wird der Kinderzuschlag bei steigendem Familieneinkommen nur schrittweise kleiner und fällt nicht bei Erreichen einer bestimmten Grenze sofort komplett weg (sog. „harte Abbruchkante“). Damit stellen wir sicher, dass der Kinderzuschlag langsam ausläuft, bis es die Familie aus eigener Kraft nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen. Wer für sich selbst sorgen kann, soll nicht zum Sozialamt müssen. Zukünftig können Familien deshalb selbst entscheiden, ob sie lieber Sozialleistungen oder den Kinderzuschlag beantragen. Außerdem entbürokratisieren wir das Antragsverfahren, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, selbst wenn sich ihr Einkommen verändert.

Wir unterstützen insbesondere Alleinerziehende. Wir unterstützen insbesondere Alleinerziehende. Der Unterhaltsvorschuss führt nicht mehr wie bisher in vielen Fällen zum Wegfall des Kinderzuschlags. Wir schaffen die Deckelung des Kindeseinkommens ab. Außerdem werden wir das Bildungs- und Teilhabepaket erhöhen und anpassen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket, also das Geld, dass Schülerinnen und Schüler für Schulsachen bekommen, von 100 auf 150 Euro. Mit diesem Gesetz wird das Mittagessen kostenlos – genauso wie ein Bus- und Bahnticket. In den Verhandlungen konnten wir jetzt noch durchsetzen, dass die Unterstützung für soziale Teilhabe – also z.B. dem Mitgliedsbeitrag im Schwimmverein – von 10€ auf 15€ erhöht wird und pauschal ausgezahlt wird. Gleichzeitig haben wir erreicht, dass bei Mehrbedarf – wie z.B. dem Trainingslager des Schwimmvereins – auch diese Kosten übernommen werden.

Von diesen Verbesserungen werden alleine im Lahn-Dill-Kreis mindestens 3200 Familien profitieren.

Unser Ziel als SPD ist es, eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung einzuführen, die den finanziellen Bedarf der Kinder abdeckt. Gleichzeitig wollen wir ein gutes und gerechtes Bildungssystem und außerschulische Angebote, die alle Kinder gleichermaßen und gemeinsam nutzen können: beim Sport, Musik, Kunst und Kultur. Mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

 

Meine Rede anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes am 14.02.2019