Keine Rohstoffe aus Konfliktregionen

Nach­haltige Roh­stoff­politik

Der Konsum von Alltagsgütern trägt in einigen Ländern zur Finanzierung gewalttätiger Konflikte bei. Mit einem gestern beschlossenen Gesetz wollen wir die Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen durch den Handel mit ‚Konfliktmineralien‘ verhindern. Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold werden unter anderem in Mobiltelefonen und in industriellen Veredelungsprozessen eingesetzt. Unternehmen, die Konfliktmineralien importieren, müssen ab dem 1. Januar 2021 zahlreiche Sorgfaltspflichten einhalten. Sie sind etwa verpflichtet, ihre Lieferkettenpolitik festzulegen und Risikomanagementsysteme einzuführen. Mit der Überwachung der betroffenen Unternehmen ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beauftragt.

Mit dem Gesetz und der dazugehörigen EU-Verordnung regeln wir erstmals Unternehmensverantwortung in einem besonders problematischen Teilbereich verbindlich. Mit der jetzigen Gesetzgebung werden nun faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Spätestens bei der geplanten Revision der EU-Verordnung müssen dann aber noch Schlupflöcher, wie die Freigrenzen bei den Mineralien, geschlossen und die verbindlichen Regeln auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet werden. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 wollen wir auf europäischer Ebene zusätzliche Kriterien menschenrechtlicher Mindeststandards für alle Branchen formulieren, an die sich die Unternehmen halten müssen – sonst drohen Sanktionen.