Gesetz verabschiedet | 25.10.2019

Gute Löhne in der Pflege

Wer krank oder pflegebedürftig wird, muss gut versorgt sein. Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür brauchen wir ausreichend qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsbelastungen in der Pflege sind hoch – körperlich und psychisch. Der Lohn ist dagegen oft zu niedrig. Der aktuelle Zustand in der Pflege kann so nicht bleiben: Zeitdruck, schwere Arbeit, fehlendes Personal – das geht an den Pflegenden nicht spurlos vorbei. Pflegerinnen und Pfleger müssen die Wertschätzung erhalten, die sie für ihre harte Arbeit und große Verantwortung verdienen. Und zwar nicht nur in Form warmer Worte, sondern mit guten Arbeitsbedingungen und besseren Löhnen – am besten durch Tarifverträge! Deswegen ist es gut, dass wir gestern das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Pflegelöhneverbesserungsgesetz verabschiedet haben.

Bisher gibt es in der Pflege keinen bundesweiten Tarifvertrag – nur einen allgemeinen Pflegemindestlohn, von dem vor allem Pflegehilfskräfte profitieren. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Unser Ziel sind verlässliche branchenweite Tarifverträge. Nur so können gute Arbeitsbedingungen für alle geschaffen werden. Gut, dass sich nun erstmalig ein Arbeitgeberverband in der Pflege gegründet hat damit die Gewerkschaft ver.di einen Ansprechpartner hat. Klar ist: wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mitreden will, muss sich im Arbeitgeberverband organisieren.

Um die Löhne in der Branche zu verbessern, eröffnen wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Beschäftigten zwei Möglichkeiten:
Branchenweit erstreckte Tarifverträge: Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft ver.di handeln einen Tarifvertrag aus. Dieser wird für die gesamte Branche verbindlich.
Höhere Pflegemindestlöhne: Kommt kein Tarifvertrag zustande, wird es höhere und bessere Pflegemindestlöhne verbindlich für alle geben.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Mindestlöhne sind immer nur eine Untergrenze. Nur mit Tarifverträgen können gute Arbeitsbedingungen für alle geschaffen werden. Wir unterstützen alle Sozialpartner, die sich für gute Tarifbedingungen einsetzen.
Haben sich die Sozialpartner geeinigt, werden wir uns gezielt Gedanken über die langjährige Finanzierung machen können. Ob die Überschüsse der Pflegeversicherung herangezogen werden können, es eine Bezuschussung durch den Bund geben wird oder ob der Beitrag für die Pflegeversicherung angehoben wird, hängt von den Ergebnissen der Verhandlungen der Sozialpartner ab.

Ein erster Schritt ist für uns das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das wir noch in diesem Jahr verabschieden und das unterhaltsverpflichtete Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, entlastet. Im nächsten Schritt setzen wir uns in der Koalition dafür ein, die Eigenanteile für alle Pflegebedürftigen zu deckeln. Bisher müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen (oder die Kommunen über Sozialhilfe) für alle Kosten aufkommen, die über den festen Zuschuss der Pflegeversicherung hinausgehen. Das wollen wir ändern: Nicht die Leistungen der Pflegeversicherung sollen begrenzt werden, sondern die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Langfristig wollen wir als SPD eine Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung einführen, in der alle versichert sind (s. dazu Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 28.09.2019).