Mehr Investitionen in Bildung, Wohnen und Mobilität

Grundgesetz geändert

In einem solidarischen Land ist auch der Bund in der Pflicht, einen Beitrag zu Bildungsinvestitionen und kommunaler Infrastruktur zu leisten. Bisher hat die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern dies verhindert. Mit den gestern beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes haben wir einen Durchbruch erreicht: Eine Aufhebung des strikten Kooperationsverbots für mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr sozialen Wohnungsbau und besseren öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Mit einer breiten Mehrheit der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Partei Die Linke hat der Bundestag gestern den Weg für mehr Zukunftsinvestitionen frei gemacht.

Aufhebung des Kooperationsverbots

Das ist eine gute Lösung für die junge Generation in unserem Land. Wir haben durchgesetzt, dass die Bundesregierung – über die Länder – in allen Kommunen in die Qualität und Ausstattung der Schulen investieren kann. Endlich können alle Schulen überall in Deutschland eine gute digitale Ausstattung bekommen. Das heißt: schnelles Internet, Tablets oder Schulungen des Personals werden möglich.

Mit dem „DigitalPakt Schule“ investiert der Bund in den kommenden fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro in die digitale Ausstattung der Schulen. Zusammen mit den 0,5 Milliarden Euro der Länder, stehen demnach 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, damit sich die Schülerinnen und Schüler von heute in der Arbeits- und Lebenswelt von morgen zurecht finden können. Das sogenannte Kooperationsverbot ist damit gelockert. Das war eine wichtige Forderung der SPD, die nun umgesetzt wird.

Verlässlichkeit im sozialen Wohnungsbau

Das ist eine gute Lösung für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Denn die SPD hat durchgesetzt, dass die Bundesregierung verlässlich in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Künftig kann der Bund den Ländern dauerhaft Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung bis 2020 wird im Grundgesetz gestrichen. Und wir haben für das Jahr 2019 nochmals 500 Millionen Euro zusätzlich, über den Koalitionsvertrag hinaus, zur Verfügung gestellt. Damit können den Ländern in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, um auch den Druck auf den Wohnungsmarkt zu lindern.

Verdreifachung der Mittel für den kommunalen Nahverkehr

Das ist eine gute Lösung für bessere Mobilität und Klimaschutz. Um Mobilität für alle sicherzustellen und die durch individuellen Autoverkehr entstehenden Umweltbelastungen zu verringern, muss der ÖPNV stärker gefördert werden. Damit der Bund auch hier dauerhaft und mit mehr Mitteln als bisher für einen attraktiven ÖPNV sorgen kann, haben wir die bestehende Befristung und die Deckelung der Investitionen bis 2025 gestrichen. Für die Förderung des ÖPNV stellt der Bund in dieser Legislaturperiode 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Diese Grundgesetzänderungen sind ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, gleichwertige Lebensverhältnisse und Umwelt – also in das Leben vor Ort. Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen und faire Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrem Wohnort. Mit über 10 Milliarden Euro alleine von Seiten des Bundes in dieser Legislaturperiode gehen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung.