Gewalt gegen Frauen bekämpfen!
Gestern hat der Bundestag den Beitritt zur sogenannten „Istanbul-Konvention“ beschlossen. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen formuliert wurden und Opfer geschützt werden. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich die Gleichstellung der Geschlechter in der Verfassung zu verankern. Zudem müssen sie auch Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten, wie z.B. Frauenhäusern, bereitstellen. Des Weiteren verpflichten sich die ratifizierenden Staaten, gegen jegliche Form sexueller und psychischer Gewalt vorzugehen. Die Reform des Sexualstrafrechts durch Heiko Maas, dem der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ zu Grunde liegt, war der letzte wichtige Baustein, damit Deutschland die Konvention ratifizieren kann.