Gesetz verabschiedet | 18.06.2020

Für mehr erneuerbare Energien

Nach monatelangen und schwierigen Verhandlungen mit der Union gehen wir diese Woche endlich einen großen Schritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien nach vorne: Wir schaffen die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms ab, wir beschließen Regeln für Windkraftanlagen, die den Ausbau nicht weiter blockieren und wir vereinheitlichen das Energierecht für Gebäude.

  1. Windkraftausbau: Wir haben uns auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land geeinigt. Damit geben wir den Ländern die Möglichkeit, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Das bedeutet konkret, dass die umstrittene 1.000-Meter-Abstandsregelung, die den Ausbau blockieren würde, vom Tisch ist.
  2. Solarstrom: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann. Damit stärken wir den Solarstrom in Deutschland weiter.
  3. Gebäudeenergieeffizienz: Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Das kann durch niedrigen Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz und die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen erreicht werden. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz, das wir gestern Abend verabschiedet haben, werden die Einigungen zu Windkraft und Photovoltaik umgesetzt, das reformierte Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst. Es führt u.a. das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen.