Für Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dies entlastet viele berufstätige Eltern und gibt ihnen die nötige Sicherheit und Flexibilität, ihren Beruf vollumfänglich ausüben zu können. Für Kinder im Grundschulalter existiert dieser Rechtsanspruch nicht. Das wollen wir ändern. Deshalb haben wir als wichtigen ersten Schritt in dieser Woche im Bundestag beschlossen, damit die Finanzierung von Ganztagsplätzen für alle Kinder im Grundschulalter ab 2025 gesichert ist. Wir unterstützen die Länder mit rund 3,5 Milliarden Euro, damit ab 2025 die Ganztagsplätze ausreichend finanziert werden können. Wir hoffen, dass die Länder dies nicht auf den Rücken der Kommunen umsetzen, sondern das Geld direkt in der Betreuung ankommt. Den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz werden wir nach einer Einigung mit den Ländern bald zusätzlich ergänzend beschließen.