Für Betriebe und Unternehmen
Besonders kleine und mittelständische Unternehmen haben durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbrüche erlitten. Um ihnen eine finanzielle Brücke zu bauen, stellt der Bund 25 Milliarden Euro Überbrückungshilfen bereit. Diese wird für die Monate Juni bis August gewährt. Der maximale Zuschuss beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Die Hilfe gilt unter bestimmten Voraussetzungen für alle Unternehmen branchenübergreifend. Sie soll aber insbesondere den besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellerinnen und Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen dabei helfen Einnahmeausfälle zu überbrücken.
Die Sozialversicherungen sind ein wichtiger automatischer Stabilisator in Krisenzeiten. Daher wäre es sozial und ökonomisch falsch, angesichts steigender Ausgaben die Sozialleistungen zu kürzen. Damit die Lohnnebenkosten nicht übermäßig steigen, deckeln wir die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% und stellen damit sicher, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben und sie – ebenso wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – nicht unter einer übermäßigen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge leiden. Den gesteigerten Finanzbedarf werden wir bis zum Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt decken.