Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mit dem Kurzarbeitergeld haben wir vielen Beschäftigten und Unternehmen eine Brücke in bessere Zeiten gebaut. Statt Stellen abzubauen, können Unternehme seit Beginn der Corona-Pandemie leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Damit schützen wir Millionen Arbeitsplätze. Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Krise bewährt. Die aktuellen Regelungen gelten bis Ende des Jahres 2020. Es ist aber noch nicht absehbar, wie sich die Corona-Pandemie weiter entwickelt oder wie lange in bestimmten Branchen noch mit Arbeitsausfällen zu rechnen ist. Deswegen ist es gut, dass sich die Koalitionsspitzen gestern darauf geeinigt haben im September – mit Blick auf die Entwicklung in der Corona-Pandemie – verlässliche Regelungen für die Zeit ab dem 01. Januar 2021 vorzulegen.
Wenn mehr Menschen arbeitslos sind oder in Frührente gehen, bedeutet das auch eine Mehrbelastung unserer Sozialversicherungen. Damit diese Mehrausgaben nicht zu einer übermäßigen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge führen, werden sie bei maximal 40% stabilisiert. Den gesteigerten Finanzbedarf werden wir bis zum Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt decken. Damit schützen wir die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.