EU-Sozialcharta
Schon 1961 ergänzte der Europarat mit der europäischen Sozialcharta die europäische Menschenrechtskonvention um Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Hier geht es zu meiner Rede) Zwei Ziele werden mit der Sozialcharte verfolgt: Als erstes steht die Sicherung von sozialen und wirtschaftlichen rechten, wie beispielsweise das Recht auf Arbeit, Gesundheitsschutz oder das Recht der Menschen mit Behinderung, auf Eigenständigkeit, soziale Eingliederung uns Teilhabe am Leben der Gemeinschaft. Darüber hinaus fördert die europäische Sozialcharta die Entwicklung eine einheitliche Sozialpolitik, auch über die EU hinaus. 1996 wurde sie an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Großen Koalition hat länger gedauert – aus unserer Sicht zu lange – jetzt haben wir es endlich geschafft, die Ratifizierung der Sozialcharta zu beschließen.
Mit der europäischen Sozialcharta erreichen wir vieles, was für uns die europäische Gemeinschaft ausmacht: Neben Freiheitsrechten wollen wir auch soziale Rechte in ganz Europa über die EU hinaus verwirklichen. Das ist es, was am Ende Frieden und Wohlstand in ganz Europa sichert und uns von anderen Regionen der Welt unterscheidet. Die Ratifizierung wurde mit Vorbehalten beschlossen. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion könnten wir deutlich selbstbewusster sein, vor allem wenn es um die Vorbehalte für den Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung oder das Recht auf Wohnen geht. Im europäischen Vergleich kann sich unser Sozialstaat in diesen Bereichen zwar sehen lassen, allerdings müssen wir den Kampf gegen Armut als dauerhafte Aufgabe verstehen, die wir noch lange nicht beendet haben. Es wird noch ein langer Weg bis zu einer gemeinsamen europäischen Sozialpolitik. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnerinnen und Partnern können wir auch für andere Regionen in der Welt ein Vorbild sein und dafür sorgen, dass starke Sozialstaaten für soziale Sicherheit sorgen.
Für einen sozialen Klimaschutz