Büro­kratie­ent­last­ungs­gesetz verabschiedet | 25.10.2019

Digitaler Kranken­schein

Wer sich krank meldet, sollte nicht noch mit unnötigen Wegen belastet werden. Deswegen führen wir den digitalen Krankenschein ein. Ab 2021 muss eine Krankmeldung nicht mehr in Papierform vorliegen – sie wird der Krankenkasse digital vorliegen und kann dort von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern abgerufen werden. Für die Beschäftigten bedeutet das vor allem eines: Sie müssen die Krankmeldung nicht mehr zum Briefkasten oder der Arbeitsstelle bringen. Mit dem gestern verabschiedeten Bürokratientlastungsgesetz machen wir vielen Menschen das Leben leichter. Wir entlasten Gründerinnen und Gründer, denn sie müssen statt bisher zwölfmal im Jahr, zukünftig nur noch viermal im Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Auch für die Hotelbranche wird es Entlastungen geben: Zusätzlich zu den bisher geltenden Meldescheinen, wird es zukünftig die Möglichkeit eines digitalen Meldescheins geben. Eine erhebliche Erleichterung für die Hotellerie – denn die Aufbewahrung und spätere Vernichtung der rund 150 Millionen Meldescheine verursacht erhebliche Kosten.