Corona-Maßnahmen 27.11.2020

– Die im November beschlossenen Maßnahmen bleiben weiter bestehen: Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben, weil die Gefahr von Ansteckungen in geschlossenen Räumen besonders hoch ist. Dafür wird die Novemberhilfe für den Dezember ausgedehnt, um geschlossene Unternehmen zu unterstützen.

– Wie bisher gilt: Treffen im öffentlichen Raum sind nur mit maximal 5 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 Jahren fallen nicht unter diese Regelung. Dadurch werden vor allem Kontakte verhindert, die Infektionen hervorrufen können.

– Ausnahmen gelten zwischen dem 23.12. und dem 01.Januar. Hier sind Treffen mit bis zu 10 Personen erlaubt, unabhängig aus wie vielen Haushalten sie kommen. Damit wird ermöglicht, dass trotzdem Weihnachten mit der Familie gefeiert werden kann. Doch auch an Weihnachten sollten wir achtsam und rücksichtsvoll auf die Hygiene-Bestimmungen achten.

– Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Silvester wird auch in diesem Jahr stattfinden. Familien können wie jedes Jahr mit ihren Kindern auf dem Bürgersteig vor dem eigenen Haus Böller zünden, auf belebten Plätzen wird dies aber nicht möglich sein. Damit soll verhindert werden, dass Verletzungen durch Raketen und Böller, wie wir sie jährlich an Silvester erleben, die ohnehin schon angespannte Lage in den Krankenhäusern noch erheblich verschlimmern. Besonders in den großen Städten eskaliert das Böllern zum Jahresende regelmäßig. Und zuletzt sind wir es auch dem Pflegepersonal und den Ärztinnen und Ärzten – die derzeit übermenschliches leisten – schuldig!

– In Hotspots, in denen der Inzidenzwert 200 überschreitet, können noch strengere Maßnahmen ergriffen werden. Diese Entscheidung obliegt dann den jeweiligen Bundesländern. In Hessen betrifft dies insbesondere Schulen. Hier entscheiden die lokalen Gesundheitsämter in Absprache mit dem Schulamt über die Maßnahmen vor Ort.

– Die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen wird von bisher 14 auf 10 Tage reduziert. Wer bereits erkrankt war, muss nicht erneut in Quarantäne. Die Quarantäne-Zeit von Schulkindern wird von bisher 14 auf 5 Tage mit anschließendem Schnelltest reduziert. Ist dieser positiv, wird anschließend jeden dritten Tag erneut getestet, bis ein negatives Ergebnis vorliegt.