Abmahnwesen
Der aktuelle Vorstoß der Unionsfraktionen, die DSGVO-Abmahngebühren zeitweise auszusetzen, ist ein populistischer Schnellschuss und der Versuch, mit einer Placebo-Lösung auf der Welle der Berichterstattung zur Datenschutzgrundverordnung mitzureiten. Im Koalitionsvertrag wurde auf unser Drängen hin die Überarbeitung des gesamten Abmahnwesens verankert. Wir brauchen eine grundlegende Regelung, um Abmahnungen als Geschäftsmodell zu unterbinden. Im Rahmen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird das Thema viel diskutiert, weil Viele Angst vor Abmahnungen haben. Wir brauchen aber in allen Feldern Lösungen, nicht nur für die Datenschutzgrundverordnung. Dies hat die Union bisher immer blockiert. Wir werden uns als SPD-Bundestagsfraktion aber weiter für sachgerechte Lösungen einsetzen, die auch kleinen Online-Shops oder Privatpersonen helfen, die wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden. Hierzu gehört für uns, dass die Abmahnungs- und Gerichtsgebühren gedeckelt werden. Gleichzeitig wollen wir den fliegenden Gerichtsstand abschaffen, durch den sich Klägerinnen und Klägern Vorteile verschaffen können, da sie sich faktisch den Gerichtsort – und damit auch in gewisser Weise die Gerichtssprechung – aussuchen können.