Schutzschild für Deutschland

Der Newsletter vom 25.03.2020 als PDF: dieschmidt51


Für uns alle stehen die Gesundheit der Bevölkerung und die öffentliche Versorgung an erster Stelle. Bund, Länder und Kommunen tun alles Machbare, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und die negativen Folgen der Pandemie für unser Zusammenleben, auf die Arbeitsplätze und auf die Wirtschaft möglichst gering zu halten. Es ist gut, dass unsere Bundesregierung aber auch alle demokratischen Parteien im Moment entschlossen handeln und kluges Krisenmanagement leisten: Im Eilverfahren haben wir heute Gesetze beschlossen, mit denen wir Schutz vor den negativen Auswirkungen der Corona-Krise bieten. Für Beschäftigte. Für Unternehmen. Für Selbstständige. Für Familien. Für alle in Deutschland.

Für den Gesundheitssektor

Das Corona-Virus breitet sich in vielen Ländern weiter aus. Auch in Deutschland steigt die Zahl der positiv getesteten Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, stark an. Deswegen ist es notwendig Krankenhäuser dabei zu unterstützen, den zu erwartenden steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu bewältigen, Erlösausfälle und Defizite zu vermeiden und ihre Liquidität kurzfristig sicherzustellen. Außerdem müssen wir ihnen eine Brücke in die Zeit nach der Krise bauen – damit wir auch danach noch gute gesundheitliche Versorgung haben. Deswegen haben wir die am Wochenende geäußerte Kritik am ersten Entwurf des Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gehört und haben als SPD im Koalitionsausschuss Verbesserungen erreichen können: So sollen die Einrichtungen für jedes Bett, dass wegen Verschiebung planbarer Behandlungen erst einmal frei bleibt, 560 Euro pro Tag erhalten. Ursprünglich waren 410 bis 540 Euro je nach Klinikgröße geplant. Außerdem gibt es einen Bonus von 50.000 Euro aus Bundesmitteln für jedes neue Intensivbett – ursprünglich waren 30.000 Euro angesetzt. Außerdem soll es für jede Patientin und jeden Patienten einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro geben.

Damit die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet ist und die medizinische Infrastruktur auf der Fläche nicht zusammenbricht, unterstützen wir auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und schützen sie vor wirtschaftlichen Belastungen: Haben sie zu hohe Umsatzeinbußen, erhalten sie zum Beispiel Ausgleichszahlungen. Und wenn außerordentliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen – zum Beispiel Schwerpunktambulanzen eingerichtet werden – kommen die Krankenkassen auch für diese Kosten auf.

Wir schützen die Gesundheit von Pflegebedürftigen – die aufgrund ihres Alters und Vorerkrankungen besonders von Corona bedroht sind – und die der Beschäftigten der Pflege- und Betreuungsdienste, indem wir Pflichttermine wie Qualitätsprüfungen und Begutachtungen und Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen temporär einstellen. Außerdem stellen wir sicher, dass sie pandemiebedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet bekommen.

Um bei Fortbestehen flexibel und zeitnah reagieren zu können, können die genannten gesetzlichen Regelungen, die bis zum 30. September 2020 befristet sind um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden – gegebenenfalls auch mehrfach. Da es noch offene Fragen gibt – zum Beispiel der Umgang mit Reha-Einrichtungen – werden wir im April weitere Maßnahmen beschließen, um alle Kliniken bestmöglich zu unterstützen.

Für Beschäftigte

Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen – damit sie jetzt in der Krise ihre Beschäftigten nicht entlassen müssen. Mit dem verbesserten Kurzarbeitergeld bauen wir jetzt eine Brücke in die Zeit nach der Krise. Damit möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Rückwirkend zum 01. März 2020 haben wir bereits am 13.03.2020 beschlossen: Wenn zehn Prozent und nicht wie bisher zwei Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Sozialbeiträge werden vollständig erstattet und die Regelungen werden auch auf Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit ausgeweitet. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass wir ihren Netto-Ausfall durch das Kurzarbeitergeld abfedern. Wird die Arbeitszeit um 50% reduziert, sinkt auch das Brutto-Einkommen um 50%. Durch das Kurzarbeitergeld werden 60% (bei Kinderlosen) und 67% (bei Eltern) des Betrages von der Arbeitsagentur übernommen, der dadurch netto wegfällt.

Vereinfacht gerechnet: Anna ist kinderlos und arbeitet normalerweise 40 Stunden pro Woche. Wegen der Corona-Pandemie muss sie in Kurzarbeit gehen, also ihre Arbeitszeit reduzieren. Sie arbeitet nun nur noch 20 Stunden pro Woche und erhält von ihrer Arbeitgeberin nur noch die Hälfte ihres Bruttogehaltes. Dadurch sinkt auch ihr Nettoeinkommen – angenommen um 1.000 Euro. Anna hätte nun – ohne Kurzarbeitergeld – 1.000 Euro weniger zur Verfügung. Mit dem Kurzarbeitergeld federn wir diesen Ausfall ab: Sie erhält von der Arbeitsagentur 60% ihres Netto-Ausfalls – also 600 Euro Kurzarbeitergeld.

Die genaue Ausgestaltung der Kurzarbeit – also um wie viel und für wie lange reduziert wird – verhandeln die Beschäftigten mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Und für alle, die jetzt aufgrund von Kurzarbeit Zeit haben, die sie sinnvoll nutzen möchten: Wer in systemrelevanten Bereichen aushilft, kann dies tun, ohne dass der Hinzuverdienst (bis zu ihrem normalen Arbeitslohn) auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Das heißt: Durch Aushilfstätigkeiten in systemrelevanten Bereichen kann das Einkommen weiter aufgebessert werden.

Für Eltern und Familien

Auch für Familien stellt die gegenwärtige Lage eine große Herausforderung dar: Schulen und Kindergärten haben geschlossen, die Kinder müssen größtenteils zuhause betreut werden – mit der Folge, dass Eltern in vielen Fällen nicht mehr ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können. Diese Eltern sichern wir gegen übermäßige Einkommenseinbußen ab – damit sie möglichst gut durch die Krise kommen. Wenn Eltern ihre Kinder unter 12 Jahren betreuen müssen, keinen Urlaub nehmen können und keine Überstunden haben, greift das Infektionsschutzgesetz. Die Beschäftigten erhalten weiterhin Geld von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber – diese erhalten vom zuständigen Gesundheitsamt einen Ausgleich in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel also 67% des Bruttoeinkommens).

Außerdem haben wir den Kinderzuschlag (KiZ) befristet angepasst. Egal, ob in Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht mehr für die gesamte Familien reicht, können Eltern einen Kinderzuschlag bekommen. Und zwar bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Normalerweise wird dafür das Einkommen der vergangenen sechs Monate geprüft. Um auch die Familien zu unterstützen, die ganz akut betroffen sind, hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert: Jetzt in der Krise wird dabei nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat.

Beide Maßnahmen sollen Familien eine finanzielle Brücke in die Zeit nach der Krise bieten – bis sich die Situation normalisiert hat und sie wieder ihre normalen Einnahmen haben, ihre Kinder wieder in die Schule oder Kita gehen und sie regulär arbeiten können.

Für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Besonders verwundbar in wirtschaftlichen Krisenzeiten sind Selbständige und Soloselbständige; sie sind durch ausbleibende Aufträge meist sofort in Existenznot. Die beschlossenen Liquiditätshilfen für Unternehmen sind in vielen Fällen nicht passend. Es braucht unbürokratische Soforthilfen, die jetzt greifen und ihnen durch die Zeit der Krise helfen – damit alles, was für ihr Einkommen wichtig ist, auch nach der Corona-Pandemie noch da ist. Deswegen stellen wir 50 Milliarden Euro als Zuschüsse zur Verfügung – für laufende Miet- und Pachtkosten und Leasingraten. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, erhalten für drei Monate direkte finanzielle Zuschüsse: In Höhe von 9.000 Euro (3×3.000 Euro) für Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten bzw. 15.000 Euro (3×5.000 Euro) für Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. Die Länder sind mit in der Verantwortung und für die Auszahlung gemeinsamer Mittel zuständig. In Hessen heißt das: Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten sogar 10.000 Euro, diejenigen mit maximal 10 Beschäftigten erhalten 20.000 Euro. Darüber hinaus gibt es für hessische Unternehmen mit maximal 49 Beschäftigten 30.000 Euro aus Landesmitteln.

Außerdem gelten die beschlossenen Änderungen im Steuerrecht auch für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen. Sie können sich ihre Vorauszahlung erstatten lassen, können problemlos ihre Steuerlast stunden und sind vor Pfändungen geschützt – damit sie möglichst lange zahlungsfähig bleiben und die Krise hoffentlich gut überstehen.

Selbständige können außerdem unbürokratisch Grundsicherung beim Jobcenter beantragen. Um schnelle Hilfe zu organisieren und die Zugangshürden deutlich abzusenken, haben wir die Vermögensprüfung ausgesetzt. Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs in voller Höhe anerkannt. Damit niemand umziehen muss.

Außerdem gilt auch für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss bis zum 30.09.2020 keine Insolvenz anmelden.

Für Mieterinnen und Mieter

Wer wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gerät, soll sich keine Sorgen machen müssen, aus der Wohnung geworfen zu werden. Wir bauen Mieterinnen und Mietern eine Brücke in die Zeit nach der Krise und schützen sie vor einer Kündigung aufgrund vor unverschuldeten Zahlungsrückständen. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieterinnen und Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die ausgefallene Miete muss bis Ende Juni 2022 nachgezahlt werden. Für gewerbliche Mieterinnen und Mieter im Bereich der Selbständigen gibt es im Rahmen von Soforthilfen von Bund und Ländern finanzielle Zuschüsse zu den Betriebskosten (s.: Für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen). Damit niemand von der Grundversorgung abgeschnitten wird, stellen wir außerdem sicher, dass in demselben Zeitraum (01. April 2020 – 30. Juni 2020) bei Gas- und Stromrechnungen ein Aufschub gewährt wird. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.

Für alle, die ein Darlehen abzahlen

Wir bauen auch denjenigen eine Brücke in die Zeit nach der Krise, die ein Darlehen aufgenommen haben und nun aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Tilgung ihrer Darlehensschuld haben: Darlehenszahlungen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden. Soweit für die Zeit nach dem 30. Juni 2020 keine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Parteien gefunden werden, müssen die Zahlungen dann wieder aufgenommen werden. Damit aber in einer Übergangszeit die laufenden und die gestundeten Raten nicht doppelt gezahlt werden müssen, wird der Vertrag insgesamt um drei Monate verlängert. Der Darlehensnehmer bzw. die Darlehensnehmerin soll also auch nach Ablauf der Stundung monatlich nur eine reguläre Rate weiterabzahlen müssen. Eine Kündigung des Darlehens wird insoweit ausgeschlossen.

Für Betriebe und Unternehmen

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, können ab sofort steuerliche Hilfen bekommen – damit sie die Krise so gut wie möglich überstehen und in der Zeit nach der Corona-Pandemie möglichst ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen können. Wenn Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Folgen des Virus in diesem Jahr fällige Steuern nicht zahlen können, können sie nun einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Zinsfrei soll ihnen dann ein Aufschub für Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer gewährt werden. Dafür sollen die Unternehmen zwar darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind, müssen laut Bundesfinanzministerium den entstandenen Schaden aber nicht im Einzelnen belegen. Außerdem können Steuervorauszahlungen leichter angepasst werden und bereits geleistete Vorauszahlungen für 2020 erstattet werden. Dafür genügt ein formloser Antrag beim Finanzamt. Außerdem setzen wir Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020 aus.

Für Unternehmen aller Größen stellen wir einen Milliarden-Schutzschirm auf. Weder große noch kleine und mittelständische Unternehmen sollen unverschuldet in Finanznot geraten. Sie können über ihre Hausbank einen Kredit zur Überbrückung beantragen. Wir haben die Voraussetzungen massiv gelockert und die Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen jeder Größe schnell und wirksam zu helfen. Und wir haben zusätzliche KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro und es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Für große Unternehmen haben wir außerdem den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erreichtet. Damit stellen wir sicher, dass Unternehmen weiter zahlungsfähig sind.

Damit Unternehmen und Betriebe nicht nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die nun beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, haben wir gehandelt: Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss bis zum 30.09.2020 keine Insolvenz anmelden.

Für alle, die jetzt auf die Grundsicherung angewiesen sind

Wir wollen, dass niemand Angst haben muss mittellos dazustehen, auch wenn durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht. Deswegen haben wir den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht: Deswegen fällt die Vermögensprüfung bei allen weg, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellen. Erst ab 01. Oktober 2020 gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch werden für die kommenden sechs Monate – bis Ende September 2020 – Folgeanträge unbürokratisch weiter bewilligt.

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten vier Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen. Denn für viele wird es nach der Krise wieder bergauf gehen – wenn ihr Betrieb wieder in die normale Produktion einsteigt, Musikerinnen und Musiker wieder für Konzerte gebucht werden, es wieder Messen und Veranstaltungen gibt und sich unser gesellschaftliches Leben wieder normalisiert hat.

Für alle, die BaföG empfangen

Der aufgeschobene Vorlesungsbeginn der Hochschulen wird keine Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch von Studierenden haben. Die Bundesregierung sichert BAföG-geförderten Studierenden auch bei Verzögerung des Semesterbeginns, Schließungen von Hochschulen oder Einreisesperren die Ausbildungsförderung zu. Das gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass Einnahmen nicht auf das BaföG angerechnet werden – damit Studierende und Schülerinnen und Schüler durch Hilfstätigkeiten dort aushelfen können, wo es gebraucht wird.

Für die Kultur und Kreativbranche

Veranstaltungsabsagen, Auftragsstornierungen oder wegbrechende Einnahmen aus Ticketverkäufen und der ersatzlose Wegfall von Gagen: Die Corona-Pandemie trifft Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbstständige und Freelancer im Kultur- und Kreativbereich besonders hart. Deswegen haben wir das Kurzarbeitergeld ausgeweitet, Liquiditätshilfen aufgesetzt und die Stundung von Steuerzahlungen beschlossen (s.: Für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen). Außerdem stärken wir Kultureinrichtungen, indem wir soweit möglich auf die Rückforderung bereits verausgabter Fördermittel verzichten. Wird ein vom Bund gefördertes Projekt oder Veranstaltung also wegen des Corona-Virus abgesagt, müssen nur die Fördermittel zurückgezahlt werden, die nicht benötigt werden, da Ausgaben entfallen. Damit wir auch nach der Krise noch eine gute Kultur- und Kreativbranche haben.

Für Reisende

Im Moment werden weltweit Hotels geschlossen, Flüge und Bahnverbindungen gestrichen. Das bedeutet für viele Reisende eine große Herausforderung. Dort, wo die Flughäfen noch offen sind, sollten Reisende ihre Rückreise selbstständig oder über ihren Reiseveranstalter organisieren. Sie werden dabei von der Botschaft vor Ort so gut es geht unterstützt. Damit auch diejenigen nach Hause kommen, die im Ausland gestrandet sind, weil Flughäfen geschlossen sind, hat die Bundesregierung bis zu 50 Millionen Euro für ein Rückholprogramm zur Verfügung gestellt. Seit Beginn der Aktion wurden bereits mehr als 1.500 Personen aus dem Ausland zurückgeholt.

Für alle, die helfen wollen und können

Wir unterstützen diejenigen, die in dieser schwierigen Zeit helfen können, insbesondere die Krankenhäuser und unser Gesundheitssystem, die Infrastruktur, öffentliche Ordnung und Versorgung aufrechtzuerhalten. Auch für Menschen in Rente oder Saisonarbeit, vor allem in der Landwirtschaft, wird unbürokratisch ermöglicht, während der Krise verstärkt mit anzupacken. Dafür wird ein höherer Hinzuverdienst bei den vorzeitigen Renten ermöglicht und der zeitliche Rahmen für kurzfristige Minijobs von drei auf fünf Monate verlängert. Auch gibt es bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften, um öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheitswesen und pflegerische Versorgung, Daseinsvorsorge und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Für die soziale Arbeit

Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre wichtige Arbeit derzeit nicht dort leisten, wo sie es sonst tun: Sprachkurse fallen aus, Kindergärten, Beratungsstellen oder Jugendclubs bleiben zu. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen – zum Beispiel mit Einkaufshilfen oder digitalen Angeboten zur Kinderbeschäftigung. Deswegen werden wir Zuschüsse in Höhe von 75% der bisherigen Zuwendungen weiter gewähren, wenn soziale Dienste ihren Bestand nicht durch andere Mittel sichern können.

Für die Landwirtschaft

Die meisten Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft kommen aus Polen und Rumänien. Aufgrund der Corona-Pandemie wird damit erstmal nicht zu rechnen sein. Um den zu erwartenden massiven Engpass an Arbeitskräften abzufedern und landwirtschaftlichen Betrieben über die bevorstehende Krise hinwegzuhelfen, gehört die Landwirtschaft auch zu den systemrelevanten Bereichen. Das bedeutet: Diejenigen, die aktuell aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Uni- oder Schulschließung Zeit haben, können nun unbürokratisch in der Landwirtschaft anpacken. Unter www.daslandhilft.de können sich alle anmelden, die Zeit und Energie haben.

Außerdem dürfen Saisonarbeitskräfte bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland und auch bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.

Für kleine und mittelständische Agrarbetriebe gibt es ein Programm mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die die Liquidität der Agrarbetriebe sichern soll. Die Liquiditätsdarlehen laufen vier, sechs oder 10 Jahre mit einem tilgungsfreien ersten Jahr. Die Antragstellung läuft über die Hausbanken der betroffenen Betriebe. Außerdem können bereits bestehende Darlehen vorläufig ausgesetzt werden.

Selbstverständlich gelten auch für landwirtschaftliche Betriebe der Kündigungsschutz bis zum 30. Juni 2020 bei Miet- und Pachtrückständen.

Für alle
Eines ist klar: Es wird eine Zeit nach der Corona-Pandemie geben. Damit alle die Krise so gut wie möglich überstehen, hat der Bundestag heute die oben genannten Maßnahmen auf den Weg gebracht. Als finanzielle Brücke in die Zeit nach der Corona-Pandemie. Wir sorgen heute dafür, dass es danach möglichst so sein wird wie es vorher war – dass vieles erhalten bleibt.

Ich glaube dennoch, dass uns die Krise verändern wird. Jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns und unsere Gesellschaft. Wir alle machen im Moment Erfahrungen, die unseren Blick auf die Dinge verändern. Vielleicht wollen wir nach der Krise einiges anders machen. Vielleicht lernen wir Dinge über uns und unser Zusammenleben, die zu Veränderungen führen. Vielleicht wollen wir einiges anders gestalten – das wird eine spannende Aufgabe für uns alle.


Weitere Informationen: www.spd.de/aktuelles/corona/

Wer hilft bei was?: www.spd.de/aktuelles/corona/hilfsangebote/#c57015