Konjunkturpaket 2020

Für alle in der Grundsicherung

Wir wollen, dass niemand Angst haben muss mittellos dazustehen, auch wenn durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht. Deswegen haben wir bereits im März den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht und werden dies – wie vorgestern beschlossen – bis zum 30. September hinaus verlängern. Das bedeutet: Wer einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss zwar weiterhin Angaben zum Vermögen, zur Wohnung und zu den Heizkosten machen. Diese werden aber nicht zur Berechnung der Grundsicherung herangezogen – damit niemand in eine neue Wohnung ziehen muss, weil coronabedingt kurzfristig die Einnahmen fehlen. Denn für viele wird es nach und nach wieder bergauf gehen – wenn ihr Betrieb wieder in die normale Produktion einsteigt, Musikerinnen und Musiker wieder für Konzerte gebucht werden, es wieder Messen und Veranstaltungen gibt und sich unser gesellschaftliches Leben wieder normalisiert hat.